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Die Antragsfrist endet am 31. Mai. (Foto: slightly_different/pixabay 2017)
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Antragsfrist läuft aus

Wer von Bund und Ländern noch Corona-Soforthilfen erhalten will, muss bis zum 31. Mai einen Antrag abgeben.

Wer von Bund und Ländern noch Corona-Soforthilfen erhalten will, muss bis zum 31. Mai einen Antrag stellen. An diesem Datum endet die Antragsfrist. Ob es eine weitere Soforthilfen geben wird, ist noch nicht klar.
Voraussetzungen
Wer Hilfe erhalten will muss versichern, dass sein Unternehmen erst durch die Corona-Pandemie in eine existenzgefährdende Wirtschaftslage geraten ist. Antragstellende Unternehmen dürfen sich nicht bereits am 31.12.2019 in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben. Die Bundesländer haben die Umsetzung und Auszahlung der Hilfen übernommen. Eine Liste der Ansprechpartner finden gibt es unter www.bmwi.de/coronahilfe.

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