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Fristverlängerung: Noch bis zum 30. September 2024 können die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen eingereicht werden.
© Stadtratte/Getty Images
Branche aktuell

Abgabefrist verlängert

Bund und Länder haben sich im Einklang mit den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten am 14. März auf eine letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen verständigt.

Die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) können noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden. Die Wirtschaftsminister/innen von Bund und Ländern hatten in einer Sonderbesprechung der Wirtschaftsministerkonferenz, an der auch die Repräsentanten der prüfenden Dritten teilnahmen, das weitere Verfahren zum erfolgreichen Abschluss der Corona-Wirtschaftshilfen erörtert, damit möglichst alle noch ausstehenden rd. 400.000 Schlussabrechnungen den 21 Bewilligungsstellen zur Prüfung vorgelegt werden können. Staatsminister Hubert Aiwanger, Vorsitzender der Wirtschaftsministerkonferenz, erklärt dazu: „Die heutige Verständigung auf eine Fristverlängerung ist ein Erfolg, für den ich mich seit Wochen eingesetzt habe. Damit geben wir den prüfenden Dritten mehr Zeit, um die Schlussabrechnungen für die Unternehmen einzureichen. Ich danke den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten für ihren Einsatz und das Einbringen ihrer Praxiserfahrung. Die Schlussabrechnungen können nur mit aktiver Unterstützung der prüfenden Dritten bewältigt werden. Dazu braucht es eine Prüfung mit Augenmaß.“

 

Vereinfachung der Prüfung

Sven Giegold, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, kündigt an: „Ab sofort werden wir den Prüfprozess vereinfachen und beschleunigen. Damit entlasten wir die Kanzleien, erhöhen die Qualität der digital einzureichenden Angaben und beugen so auch etwaigen Nachfragen durch die Prüfteams in den Bewilligungsstellen vor. Die getroffene Verständigung mit den Organisationen der prüfenden Dritten wird dazu beitragen, dass auch der Abschluss der Corona-Wirtschaftshilfen im Interesse der betroffenen Unternehmen zu einem Erfolg wird.“

Die Repräsentanten der vier Berufsorganisationen, Prof. Dr. Hartmut Schwab, Präsident der Bundessteuerberaterkammer, Torsten Lüth, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V., Andreas Dörschell, Präsident der Wirtschaftsprüferkammer und Leonora Holling, Schatzmeisterin der Bundesrechtsanwaltskammer, freuen sich über die Verständigung: „Wir begrüßen, dass Bund und Länder ein Einsehen hatten und einer Fristverlängerung, samt Härtefallregelung zugestimmt haben. Viele kleine und mittelständische Unternehmen werden nun aufatmen. Sie haben nun, gemeinsam mit ihren prüfenden Dritten, mehr Zeit für die Einreichung der Schlussabrechnungen. Darüber hinaus wurde es dringend Zeit, dass auch der Prüfprozess vereinfacht wird. So wird auf unser Drängen hin u.a. von standardisierten Katalogabfragen abgesehen und die prüfenden Dritten haben nun mindestens 21 Tage Zeit für eventuelle Nachfragen oder Beleganforderungen. Wir hoffen, dass damit die Effizienz des Prüfprozesses und das Tempo der Bescheidung der Bewilligungsstellen steigen.“

Weitere Informationen zu den Schlussabrechnungen finden sich auf der Website des BMWK.

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