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„Bäckermeister/in“ erfolgreich gebacken (woe hier der aktuelle Meisterkurs der ADB Weinheim)? In Niedersachsen gibt es dafür ab sofort eine ordentliche Prämie.
© Diese Regelung gilt für Personen, die ihren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Niedersachsen haben. Damit setzt das Land einen einstimmigen Beschluss des Landesparlaments in Hannover vom August um, mit dem die Abgeordneten auf eine vollständige Befreiung der Meisterschüler von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren abzielen. Druck auf den Bund
Der niedersächsische Wirtschafts- und Arbeitsminister Olaf Lies (SPD) zieht mit der Meisterprämie außerdem die Konsequenz aus der Abschaffung der niedersächsischen Studiengebühren 2013 und drängt nun den Bund, die Aufstiegsfortbildung völlig gebührenfrei zu stellen. Bisher müssen angehende Handwerksmeister aufgrund des Bundesgesetzes zum Meister-BaFÖG (Aufstiegsfortbildungsgesetz AFBG) noch rund ein Drittel der Schulungs- und Prüfungsgebühren aus eigener Tasche finanzieren. Der Niedersächsische Handwerkstag (NHT) sieht darin einen großen Fortschritt bei der Gleichstellung der akademischen mit der beruflichen Bildung. Als gemeinsame Landes-Dachorganisation der Handwerkskammern und Fachverbände ist der NHT Partner der Landesregierung bei der Vereinbarung der neuen Meisterprämie. Gemeinsam will man sich jetzt in Berlin für eine AFBG-Novelle mit 100%iger Zuschussförderung einzusetzen. Besorgnis erregender Rückgang
Die neue Meisterprämie ist Lies zufolge dringend geboten, weil der 2004 weitgehend aufgehobene so genannte „Meistervorbehalt“ zu einem erheblichen Rückgang von Existenzgründern durch Betriebsübernahmen geführt hat. Im Zeitraum bis 2016 hat sich dem Minister zufolge die Anzahl der Meisterprüfungen um fast ein Drittel reduziert. Weil diese Meister als Ausbilder fehlen, gebe es inzwischen nicht nur spürbar weniger gut ausgebildete Fachkräfte. In den zulassungsfreien Handwerken seien auch die Lehrlingszahlen „gravierend gesunken“, konzedierte Lies. Als „besonderes Problem“ bezeichnete er überdies den „Mangel an geeigneten Nachfolgerinnen und Nachfolgern, wenn z.B. altersbedingt die Betriebe in jüngere Hände übergeben werden sollen“.
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Niedersachsen: 4.000 Euro Meisterprämie!

Rückwirkend zum 1. September 2017 erhalten erfolgreiche Absolventen einer handwerklichen Meisterprüfung in Niedersachsen ab sofort eine Prämie von stattlichen 4.000 Euro.

Diese Regelung gilt für Personen, die ihren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Niedersachsen haben. Damit setzt das Land einen einstimmigen Beschluss des Landesparlaments in Hannover vom August um, mit dem die Abgeordneten auf eine vollständige Befreiung der Meisterschüler von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren abzielen.
Druck auf den Bund
Der niedersächsische Wirtschafts- und Arbeitsminister Olaf Lies (SPD) zieht mit der Meisterprämie außerdem die Konsequenz aus der Abschaffung der niedersächsischen Studiengebühren 2013 und drängt nun den Bund, die Aufstiegsfortbildung völlig gebührenfrei zu stellen. Bisher müssen angehende Handwerksmeister aufgrund des Bundesgesetzes zum Meister-BaFÖG (Aufstiegsfortbildungsgesetz AFBG) noch rund ein Drittel der Schulungs- und Prüfungsgebühren aus eigener Tasche finanzieren.
Der Niedersächsische Handwerkstag (NHT) sieht darin einen großen Fortschritt bei der Gleichstellung der akademischen mit der beruflichen Bildung. Als gemeinsame Landes-Dachorganisation der Handwerkskammern und Fachverbände ist der NHT Partner der Landesregierung bei der Vereinbarung der neuen Meisterprämie. Gemeinsam will man sich jetzt in Berlin für eine AFBG-Novelle mit 100%iger Zuschussförderung einzusetzen.
Besorgnis erregender Rückgang
Die neue Meisterprämie ist Lies zufolge dringend geboten, weil der 2004 weitgehend aufgehobene so genannte „Meistervorbehalt“ zu einem erheblichen Rückgang von Existenzgründern durch Betriebsübernahmen geführt hat. Im Zeitraum bis 2016 hat sich dem Minister zufolge die Anzahl der Meisterprüfungen um fast ein Drittel reduziert. Weil diese Meister als Ausbilder fehlen, gebe es inzwischen nicht nur spürbar weniger gut ausgebildete Fachkräfte. In den zulassungsfreien Handwerken seien auch die Lehrlingszahlen „gravierend gesunken“, konzedierte Lies. Als „besonderes Problem“ bezeichnete er überdies den „Mangel an geeigneten Nachfolgerinnen und Nachfolgern, wenn z.B. altersbedingt die Betriebe in jüngere Hände übergeben werden sollen“.

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