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Kurz vor dem Bund-Länder-Sondertreffen zur Begrenzung der Strompreise haben sich Umweltminister Peter Altmaier und Wirtschaftsminister Philipp Rösler auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt. Im Mittelpunkt steht die Begrenzung der EEG-Umlage auf 5,27 Ct/kWh bis Ende 2014 und die Einführung einer Wachstumsgrenze in den Folgejahren. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks begrüßt die Pläne grundsätzlich.
© Kurz vor dem Bund-Länder-Sondertreffen zur Begrenzung der Strompreise haben sich Umweltminister Peter Altmaier und Wirtschaftsminister Philipp Rösler auf ein gemeinsames Vorgehen zur Strompreissicherung geeinigt. Im Mittelpunkt des Konzepts steht die Begrenzung der EEG-Umlage auf 5,27 Ct/kWh bis Ende 2014 und die Einführung einer Wachstumsgrenze von 2,5% in den Folgejahren. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks begrüßt die Pläne grundsätzlich. Konkrete Maßnahmen vorgeschlagen Um das Kostenniveau der EEG-Umlage zu begrenzen, sieht das Konzept Abstriche bei der Förderung von Oköstromherstellern und stromintensiven Unternehmen vor. So soll beispielsweise der staatlich garantierte Mindestpreis für erneuerbare Energie im Jahr 2014 um 1,5% gesenkt werden und für größere Stromhersteller gänzlich entfallen. Darüber hinaus soll die Anzahl stromintensiver Unternehmen, die von der EEG-Umlage ausgeschlossen sind, ab Januar 2014 gesenkt werden. „Stabile und bezahlbare Strompreise sind für das stromintensive Bäckerhandwerk von existenzieller Bedeutung“, betont ZV-Präsident Peter Becker. „Unsere kleinen und mittelständischen Betriebe können die Kostensprünge der Energiewende nur schwer intern ausgleichen. Ein weiterer Anstieg der Strompreise müsste notgedrungen an die Verbraucher weitergegeben werden. Daher ist die Begrenzung der EEG-Umlage ein wichtiger Beitrag zur Planungssicherheit und Konkurrenzfähigkeit des Bäckerhandwerks. Eine grundlegende Überarbeitung des EEG ist aber weiterhin unumgänglich.“ Gegen Wettbewerbsverzerrung Dass die Begünstigung der stromintensiven Industrie, die nicht im internationalen Wettbewerb steht, bald ein Ende finden könnte, trifft bei Amin Werner, Hauptgeschäftsführer des ZV, auf volle Zustimmung: „Es kann nicht sein, dass Industriebetriebe von der EEG-Umlage ausgenommen werden und der Mittelstand bzw. das Bäckerhandwerk für den Ausfall aufkommen muss. Dieser Zustand kommt einer Wettbewerbsverzerrung gleich.“ Des Weiteren fordert der Verband eine klare Definition eines „im intensiven internationalen Wettbewerb stehenden Unternehmens“: „Es sollte nicht ausreichen, dass ein Unternehmen international tätig ist. Der Umsatz des Unternehmens sollte zum größten Teil durch Export generiert werden. Es sollte auch überprüft werden, inwiefern das Unternehmen im direkten nationalen Wettbewerb steht. Andernfalls subventioniert der Staat eine innerdeutsche Wettbewerbsverzerrung, die zu Lasten der kleineren Unternehmen geht“, erläutert Werner weiter. Ob das Koalitionskonzept durchgesetzt wird, hängt maßgeblich von der Zustimmung der oppositionsgeführten Länder ab. In einer Arbeitsgruppe von Bund und Ländern soll nun ein mehrheitsfähiger Kompromiss erarbeitet und am 21. März 2013 von den Ministerpräsidenten beschlossen werden.
Zentralverband

ZV begrüßt Pläne zur Strompreissicherung

Kurz vor dem Bund-Länder-Sondertreffen zur Begrenzung der Strompreise haben sich Umweltminister Peter Altmaier und Wirtschaftsminister Philipp Rösler auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt. Im Mittelpunkt steht die Begrenzung der EEG-Umlage auf 5,27 Ct/kWh bis Ende 2014 und die Einführung einer Wachstumsgrenze in den Folgejahren. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks begrüßt die Pläne grundsätzlich.

Kurz vor dem Bund-Länder-Sondertreffen zur Begrenzung der Strompreise haben sich Umweltminister Peter Altmaier und Wirtschaftsminister Philipp Rösler auf ein gemeinsames Vorgehen zur Strompreissicherung geeinigt. Im Mittelpunkt des Konzepts steht die Begrenzung der EEG-Umlage auf 5,27 Ct/kWh bis Ende 2014 und die Einführung einer Wachstumsgrenze von 2,5% in den Folgejahren. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks begrüßt die Pläne grundsätzlich.


Konkrete Maßnahmen vorgeschlagen
Um das Kostenniveau der EEG-Umlage zu begrenzen, sieht das Konzept Abstriche bei der Förderung von Oköstromherstellern und stromintensiven Unternehmen vor. So soll beispielsweise der staatlich garantierte Mindestpreis für erneuerbare Energie im Jahr 2014 um 1,5% gesenkt werden und für größere Stromhersteller gänzlich entfallen. Darüber hinaus soll die Anzahl stromintensiver Unternehmen, die von der EEG-Umlage ausgeschlossen sind, ab Januar 2014 gesenkt werden.

„Stabile und bezahlbare Strompreise sind für das stromintensive Bäckerhandwerk von existenzieller Bedeutung“, betont ZV-Präsident Peter Becker. „Unsere kleinen und mittelständischen Betriebe können die Kostensprünge der Energiewende nur schwer intern ausgleichen. Ein weiterer Anstieg der Strompreise müsste notgedrungen an die Verbraucher weitergegeben werden. Daher ist die Begrenzung der EEG-Umlage ein wichtiger Beitrag zur Planungssicherheit und Konkurrenzfähigkeit des Bäckerhandwerks. Eine grundlegende Überarbeitung des EEG ist aber weiterhin unumgänglich.“

Gegen Wettbewerbsverzerrung
Dass die Begünstigung der stromintensiven Industrie, die nicht im internationalen Wettbewerb steht, bald ein Ende finden könnte, trifft bei Amin Werner, Hauptgeschäftsführer des ZV, auf volle Zustimmung: „Es kann nicht sein, dass Industriebetriebe von der EEG-Umlage ausgenommen werden und der Mittelstand bzw. das Bäckerhandwerk für den Ausfall aufkommen muss. Dieser Zustand kommt einer Wettbewerbsverzerrung gleich.“ Des Weiteren fordert der Verband eine klare Definition eines „im intensiven internationalen Wettbewerb stehenden Unternehmens“: „Es sollte nicht ausreichen, dass ein Unternehmen international tätig ist. Der Umsatz des Unternehmens sollte zum größten Teil durch Export generiert werden. Es sollte auch überprüft werden, inwiefern das Unternehmen im direkten nationalen Wettbewerb steht. Andernfalls subventioniert der Staat eine innerdeutsche Wettbewerbsverzerrung, die zu Lasten der kleineren Unternehmen geht“, erläutert Werner weiter.

Ob das Koalitionskonzept durchgesetzt wird, hängt maßgeblich von der Zustimmung der oppositionsgeführten Länder ab. In einer Arbeitsgruppe von Bund und Ländern soll nun ein mehrheitsfähiger Kompromiss erarbeitet und am 21. März 2013 von den Ministerpräsidenten beschlossen werden.

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