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Die vom Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks herausgegebene Leitlinie für eine „Gute Lebensmittelhygiene-Praxis im Bäcker- und Konditorenhandwerk“ in der aktuellen Auflage 5/2012 ist durch die EU-Kommission in das Register einzelstaatlicher Hygieneleitlinien aufgenommen worden.
© Die vom Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks herausgegebene Leitlinie für eine „Gute Lebensmittelhygiene-Praxis im Bäcker- und Konditorenhandwerk“ in der aktuellen Auflage 5/2012 ist durch die EU-Kommission in das Register einzelstaatlicher Hygieneleitlinien aufgenommen worden.Wie der Zentralverband vermeldet war zuvor nach Prüfung der zuständigen Bundes- und Landesbehörden sowie weiterer Prüfungsbeteiligter deren Zustimmung erfolgt. Mit der Weiterleitung der Bundesregierung an die EU-Kommission gilt die Leitlinie damit weiterhin als offiziell von der EU anerkannte Branchenleitlinie zur Erfüllung der hygienerechtlichen Anforderungen. Die zuletzt 2006 überarbeitete Leitlinie war 2012 vom Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks im Design angepasst und erfuhr neben der grafischen Überarbeitung eine Ergänzung in Form einer Broschüre. Dieses Heft enthält Informationen zu den Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes (u.a. die regelmäßige Mitarbeiterbelehrung) sowie zur Systematik des nationalen und europäischen Hygienerechts und bietet daher eine wichtige Hilfe in der alltäglichen Praxis. Die Leitlinie, die in Abstimmung mit der Lebensmittelüberwachung in Deutschland entwickelt wurde, ist seit Jahren bei den Betrieben des Bäckerhandwerks ein anerkanntes und viel genutztes Instrument, um sich am geltenden Lebensmittelhygienerecht zu orientieren. Praxisnah und anschaulich stellt sie die branchenspezifischen Vorgaben dar, bei deren Einhaltung die Betriebe die allgemeinen Anforderungen des Hygienerechts erfüllen. Leitlinie anfordern Die Leitlinie kann weiterhin telefonisch (Tel.:030 – 206455-37) oder per E-Mail (tetzlaff@baeckerhandwerk.de) bezogen werden.
Zentralverband

Zustimmung für Hygiene-Leitlinie

Die vom Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks herausgegebene Leitlinie für eine „Gute Lebensmittelhygiene-Praxis im Bäcker- und Konditorenhandwerk“ in der aktuellen Auflage 5/2012 ist durch die EU-Kommission in das Register einzelstaatlicher Hygieneleitlinien aufgenommen worden.

Die vom Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks herausgegebene Leitlinie für eine „Gute Lebensmittelhygiene-Praxis im Bäcker- und Konditorenhandwerk“ in der aktuellen Auflage 5/2012 ist durch die EU-Kommission in das Register einzelstaatlicher Hygieneleitlinien aufgenommen worden.Wie der Zentralverband vermeldet war zuvor nach Prüfung der zuständigen Bundes- und Landesbehörden sowie weiterer Prüfungsbeteiligter deren Zustimmung erfolgt. Mit der Weiterleitung der Bundesregierung an die EU-Kommission gilt die Leitlinie damit weiterhin als offiziell von der EU anerkannte Branchenleitlinie zur Erfüllung der hygienerechtlichen Anforderungen.

Die zuletzt 2006 überarbeitete Leitlinie war 2012 vom Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks im Design angepasst und erfuhr neben der grafischen Überarbeitung eine Ergänzung in Form einer Broschüre. Dieses Heft enthält Informationen zu den Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes (u.a. die regelmäßige Mitarbeiterbelehrung) sowie zur Systematik des nationalen und europäischen Hygienerechts und bietet daher eine wichtige Hilfe in der alltäglichen Praxis. Die Leitlinie, die in Abstimmung mit der Lebensmittelüberwachung in Deutschland entwickelt wurde, ist seit Jahren bei den Betrieben des Bäckerhandwerks ein anerkanntes und viel genutztes Instrument, um sich am geltenden Lebensmittelhygienerecht zu orientieren. Praxisnah und anschaulich stellt sie die branchenspezifischen Vorgaben dar, bei deren Einhaltung die Betriebe die allgemeinen Anforderungen des Hygienerechts erfüllen.

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Die Leitlinie kann weiterhin telefonisch (Tel.:030 – 206455-37) oder per E-Mail (tetzlaff@baeckerhandwerk.de) bezogen werden.

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