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Das deutsche Bäckerhandwerk mahnt Lidl ab und wirft der Handelskette „Wettbewerbswidrige Verbrauchertäuschung" vor.
© Nachdem das Deutsche Bäckerhandwerk bereits gegen Aldi Süd vorgegangen ist und nachweisen will, dass dort in den so genannten „Öfen" im Supermarkt gar nicht gebacken wird, muss sich nun auch die Handelskette Lidl warm anziehen. Laut einer aktuellen Pressemitteilung des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks verstößt Lidl ähnlich wie Aldi Süd bei der Kenntlichmachung der prozentualen Angaben der Getreide- und Saatengehalte gegen die Leitsätze des deutschen Lebensmittelbuches für Brot und Kleingebäck. Betroffen sind insbesondere Misch- und Mehrkornbrote. Ein Zeichen setzen für Qualität Der Handelskette ist am 19.08.2011 die entsprechende Abmahnung zugestellt worden. Laut Zentralverband verwendet Lidl bei den beanstandeten Broten offizielle Verkehrsbezeichnungen wie beispielsweise „Roggenmischbrot". Allerdings stimmen die angegebenen Getreidemengen nicht mit den in den Leitsätzen geforderten überein. „Mit dieser Abmahnung setzen wir ein Zeichen für fairen Wettbewerb und Qualität. Wenn ein Brot als Roggenmischbrot angepriesen wird, kann der Kunde auch ein Roggenmischbrot nach den Vorgaben der Leitsätze erwarten", kommentiert Peter Becker, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks. Verbraucher werden falsch informiert „Beim Handwerksbäcker bekommt man unter der Bezeichnung ‚Roggenmischbrot‘ ein Brot, das mindestens 51% Roggenmehl enthält. Bei Aldi Süd und Lidl stellt der Kunde nun fest, dass das Roggenmischbrot wesentlich weniger Roggenmehl enthält. Dies widerspricht dem Sinn der Leitsätze. Wenn man lose und unverpackte Ware zum Verkauf anbietet, dann muss man sich auch an die dafür geltenden Regeln halten, damit eine objektive Vergleichbarkeit gegeben ist. Ansonsten ist das Verbrauchertäuschung", betont RA Amin Werner, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks. Die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches liefern für Hersteller, amtliche Lebensmittelüberwacher, aber auch für Verbraucher aussagekräftige Beschreibungen von Lebensmitteln. Für das Bäcker- und Konditorenhandwerk dienen sie als Grundlage für die eigenen Qualitätsansprüche, bieten den Handwerksbetrieben Sicherheit gegenüber den Lebensmittelüberwachern und sorgen für einen fairen Wettbewerb. Aufgrund der allgemeinen Zustimmung haben die Leitsätze den Charakter eines Sachverständigengutachtens von besonderer Qualität und sind daher eine wichtige und wertvolle Auslegungshilfe im Falle von Rechtsstreitigkeiten über die Verkehrsauffassung eines Lebensmittels.
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Roggenmischbrot, das keines ist

Das deutsche Bäckerhandwerk mahnt Lidl ab und wirft der Handelskette „Wettbewerbswidrige Verbrauchertäuschung" vor.

Nachdem das Deutsche Bäckerhandwerk bereits gegen Aldi Süd vorgegangen ist und nachweisen will, dass dort in den so genannten „Öfen" im Supermarkt gar nicht gebacken wird, muss sich nun auch die Handelskette Lidl warm anziehen. Laut einer aktuellen Pressemitteilung des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks verstößt Lidl ähnlich wie Aldi Süd bei der Kenntlichmachung der prozentualen Angaben der Getreide- und Saatengehalte gegen die Leitsätze des deutschen Lebensmittelbuches für Brot und Kleingebäck. Betroffen sind insbesondere Misch- und Mehrkornbrote.

Ein Zeichen setzen für Qualität
Der Handelskette ist am 19.08.2011 die entsprechende Abmahnung zugestellt worden. Laut Zentralverband verwendet Lidl bei den beanstandeten Broten offizielle Verkehrsbezeichnungen wie beispielsweise „Roggenmischbrot". Allerdings stimmen die angegebenen Getreidemengen nicht mit den in den Leitsätzen geforderten überein. „Mit dieser Abmahnung setzen wir ein Zeichen für fairen Wettbewerb und Qualität. Wenn ein Brot als Roggenmischbrot angepriesen wird, kann der Kunde auch ein Roggenmischbrot nach den Vorgaben der Leitsätze erwarten", kommentiert Peter Becker, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks.

Verbraucher werden falsch informiert
„Beim Handwerksbäcker bekommt man unter der Bezeichnung ‚Roggenmischbrot‘ ein Brot, das mindestens 51% Roggenmehl enthält. Bei Aldi Süd und Lidl stellt der Kunde nun fest, dass das Roggenmischbrot wesentlich weniger Roggenmehl enthält. Dies widerspricht dem Sinn der Leitsätze. Wenn man lose und unverpackte Ware zum Verkauf anbietet, dann muss man sich auch an die dafür geltenden Regeln halten, damit eine objektive Vergleichbarkeit gegeben ist. Ansonsten ist das Verbrauchertäuschung", betont RA Amin Werner, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks.

Die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches liefern für Hersteller, amtliche Lebensmittelüberwacher, aber auch für Verbraucher aussagekräftige Beschreibungen von Lebensmitteln. Für das Bäcker- und Konditorenhandwerk dienen sie als Grundlage für die eigenen Qualitätsansprüche, bieten den Handwerksbetrieben Sicherheit gegenüber den Lebensmittelüberwachern und sorgen für einen fairen Wettbewerb. Aufgrund der allgemeinen Zustimmung haben die Leitsätze den Charakter eines Sachverständigengutachtens von besonderer Qualität und sind daher eine wichtige und wertvolle Auslegungshilfe im Falle von Rechtsstreitigkeiten über die Verkehrsauffassung eines Lebensmittels.

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