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Ein Fortbildungsseminar des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks in Weinheim bringt Bäcker und Konditoren auf den aktuellsten Stand in Sachen Lebensmittelinformationsverordnung.
© Im Dezember 2014 ist es soweit: Die neue Lebensmittelinformationsverordnung tritt in Kraft (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, LMIV). Welche unmittelbaren Auswirkungen die Gesetzesänderung auf das Deutsche Bäckerhandwerk hat, wird ein Seminar mit dem Titel „Lebensmittelrecht & Praxis“, am 3. und 4.9.2013 an der Akademie Deutsches Bäckerhandwerk Weinheim behandeln. Auf der zweitägigen Fortbildungsveranstaltung, die bereits zum dritten Mal stattfindet, informieren Experten der Bäckerbranche über die wichtigsten Neuerungen im Lebensmittelrecht. Das Seminar wird erstmals in Kooperation mit dem Wissensforum Backwaren veranstaltet und richtet sich an alle Betroffenen der Backbranche, die wissen möchten, wie sie ihre Produkte mit der LMIV richtig kennzeichnen müssen. Neuerungen in der Lebensmittelkennzeichnung Das Thema Lebensmittelkennzeichnung steht im Fokus der Veranstaltung. So wird es erstmals eine verpflichtende Mindestschriftgröße für Fertigpackungen geben, bestimmte Lebensmittel müssen mit Herkunftsangaben für primäre Zutaten versehen sowie Allergene hervorgehoben werden. Außerdem werden die Irreführungsvorschriften geändert, eine Konsequenz aus der Diskussion um den so genannten „Analogkäse". Eine bedeutende Veränderung erfährt insbesondere das Kennzeichnungsrecht für die lose Ware, indem die Information über verarbeitete allergene Stoffe verpflichtend wird. Das Bäckerhandwerk wird also künftig auch bei lose verkauften Backwaren über Zutaten wie Nüsse, Eier oder Milch den Kunden informieren müssen. Egal ob Zusatzstoffe, Enzyme, allergene Zutaten oder auch nur die Gewichtsangabe: Hier erfahren die Teilnehmer, wie sie den Verbraucher künftig richtig informieren. Die wichtigsten Änderungen kompakt dargestellt „Mit ‚Lebensmittelrecht & Praxis‘ hat der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks eine Veranstaltungsreihe ins Leben gerufen, die die wichtigsten Neuerungen des Rechts verständlich und praxisnah aufbereitet. Sie ist nicht nur für die Branchenexperten, die den Rechtsanwender beraten, sondern insbesondere für unsere Mitgliedsbetriebe, die täglich mit den Regelungen konfrontiert werden, ein wichtiger Jahrestermin“, betont Peter Becker, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks.
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Neuerungen auf einen Blick

Ein Fortbildungsseminar des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks in Weinheim bringt Bäcker und Konditoren auf den aktuellsten Stand in Sachen Lebensmittelinformationsverordnung.

Im Dezember 2014 ist es soweit: Die neue Lebensmittelinformationsverordnung tritt in Kraft (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, LMIV). Welche unmittelbaren Auswirkungen die Gesetzesänderung auf das Deutsche Bäckerhandwerk hat, wird ein Seminar mit dem Titel „Lebensmittelrecht & Praxis“, am 3. und 4.9.2013 an der Akademie Deutsches Bäckerhandwerk Weinheim behandeln. Auf der zweitägigen Fortbildungsveranstaltung, die bereits zum dritten Mal stattfindet, informieren Experten der Bäckerbranche über die wichtigsten Neuerungen im Lebensmittelrecht. Das Seminar wird erstmals in Kooperation mit dem Wissensforum Backwaren veranstaltet und richtet sich an alle Betroffenen der Backbranche, die wissen möchten, wie sie ihre Produkte mit der LMIV richtig kennzeichnen müssen.

Neuerungen in der Lebensmittelkennzeichnung
Das Thema Lebensmittelkennzeichnung steht im Fokus der Veranstaltung. So wird es erstmals eine verpflichtende Mindestschriftgröße für Fertigpackungen geben, bestimmte Lebensmittel müssen mit Herkunftsangaben für primäre Zutaten versehen sowie Allergene hervorgehoben werden. Außerdem werden die Irreführungsvorschriften geändert, eine Konsequenz aus der Diskussion um den so genannten „Analogkäse".

Eine bedeutende Veränderung erfährt insbesondere das Kennzeichnungsrecht für die lose Ware, indem die Information über verarbeitete allergene Stoffe verpflichtend wird. Das Bäckerhandwerk wird also künftig auch bei lose verkauften Backwaren über Zutaten wie Nüsse, Eier oder Milch den Kunden informieren müssen. Egal ob Zusatzstoffe, Enzyme, allergene Zutaten oder auch nur die Gewichtsangabe: Hier erfahren die Teilnehmer, wie sie den Verbraucher künftig richtig informieren.

Die wichtigsten Änderungen kompakt dargestellt
„Mit ‚Lebensmittelrecht & Praxis‘ hat der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks eine Veranstaltungsreihe ins Leben gerufen, die die wichtigsten Neuerungen des Rechts verständlich und praxisnah aufbereitet. Sie ist nicht nur für die Branchenexperten, die den Rechtsanwender beraten, sondern insbesondere für unsere Mitgliedsbetriebe, die täglich mit den Regelungen konfrontiert werden, ein wichtiger Jahrestermin“, betont Peter Becker, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks.

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