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Der ZV empfiehlt den Betrieben, sich mit folgenden Überlegungen zu befassen, um nicht unvorbereitet von einer Gasreduktion getroffen zu werden. (Bild: Magnascan/pixabay.com2014)
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Gas für systemrelevante Bäckereien

Das Kriegsgeschehen in der Ukraine hat spürbare Auswirkungen auf deutsche Unternehmen. Stark gestiegene Energiepreise stellen für viele Unternehmen eine Belastung dar. Nun ist ein Maßnahmenpaket startklar.

Auch die Sanktionen wirken sich auf die wirtschaftliche Situation der Unternehmen in Deutschland aus. Für die vom Krieg besonders betroffenen Unternehmen hatten Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner bereits am 8. April ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt. Die ersten beiden Programme sind nun startklar:

  1. Die Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen für vom Ukraine-Krieg nachweislich betroffene Unternehmen sind bereits gestartet. Dies betrifft die Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm. Hier können Anträge seit dem 29. April 2022 gestellt werden. Die Entscheidung über den Antrag erfolgt erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung. Hierzu befindet sich die Bundesregierung in weit fortgeschrittenen Gesprächen mit der EU-Kommission.
  2. Das KfW-Kreditprogramm, sog. „KfW-Sonderprogramm UBR 2022“, um kurzfristig die Liquidität der von dem Ukraine-Krieg nachweislich betroffenen Unternehmen zu sichern, startet in Kürze. Unternehmen aller Größenklassen und Branchen erhalten Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit weitgehender Haftungsfreistellung der Hausbanken. Zusätzlich wird eine Konsortialfinanzierungsvariante mit substantieller Risikoübernahme angeboten. Dieses Programm startet voraussichtlich am 9. Mai 2022. Auch hier befindet sich die Bundesregierung in weit fortgeschrittenen Beihilfengesprächen mit der EU-Kommission.

Viele Handwerksbäckereien beziehen Erdgas für ihren Betrieb und machen sich zurecht Sorgen wegen der aktuellen Nachrichtenlage. Die Bundesregierung hat bereits die erste Stufe des Notfallplans Gas, die sogenannte Frühwarnstufe, ausgerufen. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) betont auf seiner Internetseite, dass die Versorgungssicherheit weiter gewährleistet ist und es aktuell keine Engpässe gibt. Für die Verbraucher und Unternehmen ändert sich also erst einmal nichts. Es erfolgt in der Frühwarnstufe kein Markteingriff seitens des Staates. Vielmehr wird vorsorglich durch ein Krisenteam die aktuelle Versorgungslage in den einzelnen Regionen Deutschlands sehr viel engmaschiger als sonst beobachtet und bewertet und ein enger Austausch zwischen allen Beteiligten aller Ebenen institutionalisiert, so dass – wenn nötig – kurzfristig weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit ergriffen werden können. Es ist aber bereits vereinzelt dazu gekommen, dass Gasversorger oder Anschlussnetzbetreiber ihrerseits an Betriebe herangetreten sind und diese unter Fristsetzung aufgefordert haben, einen Fragebogen auszufüllen, in diesem Ansprechpartner und deren Kontaktdaten für den Fall einer Gasmangellage zu benennen und unter Angabe von Anmerkungen/Besonderheiten zurückzusenden. Ob den Versorgungsstellen hierbei klar ist, dass es sich beim Verbraucher um einen lebensmittelproduzierenden Betrieb handelt, oder ob es sich um Massenschreiben an mehr oder weniger unbekannte Betriebsformen handelt, lässt sich nicht abschließend klären. Ungeachtet dessen und um sich hiervor so gut wie möglich vor einem Abschalten zu schützen, empfehlen wir den betroffenen Betrieben, sich schriftlich an ihren Gasversorger und Anschlussnetzbetreiber zu wenden und darauf hinzuweisen, was sie schutzwürdig oder unverzichtbar macht und welche Auswirkungen eine Gasreduzierung oder -abschaltung in allen ihren Konsequenzen für das Unternehmen hätte bzw. was eine Gasreduzierung oder -abschaltung für die Region nachteilig macht, insbesondere ob und ggf. welche Schäden in diesem Fall einzutreten drohen (z.B. Verderben von Rohstoffen etc.).
Schließlich empfiehlt der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV) den Betrieben höchstvorsorglich, sich mit folgenden Überlegungen zu befassen, um nicht unvorbereitet von einer Gasreduktion getroffen zu werden: In welchem Ausmaß trifft mein Unternehmen ein etwaiger Ausfall von Gaslieferungen? Ist eine Ersetzung/Substitution von Gas möglich (z.B. Heizöl oder Energiequellen statt Gas?) Ob und ggf. wie können Backöfen, Kälte- und andere betriebliche Anlagen heruntergefahren werden (Zeitplan, Voraussetzungen)?
Weitere Informationen vom ZV gibt es hier.

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