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Die Ausbildungsvergütungen im Bäckerhandwerk steigen.
© ZV/Darius Ramazani
Zentralverband

Einigung über Tarifvertrag

Die Gewerkschaft NGG und der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks haben sich auf einen neuen Tarifvertrag für Auszubildende des Bäckerhandwerks geeinigt, der eine deutliche Steigerung der Vergütungen vorsieht.

Nach langen, intensiven und teils kontroversen Verhandlungen, die zwischenzeitlich sogar zu scheitern drohten, haben die Tarifparteien nicht nur Verantwortung, sondern letztlich auch Kompromissbereitschaft bewiesen: „Wir stehen im Wettbewerb um die besten Köpfe. Es ist konsequent, auch die Ausbildungsvergütung anzupassen, um bei der Suche nach Auszubildenden im Vergleich mit anderen Branchen nicht ins Hintertreffen zu geraten. Der Neuabschluss des Tarifvertrages für die Auszubildenden ist aus dieser Sicht ein wichtiges Signal“, resümiert ZV-Präsident Michael Wippler. „Der Abschluss sendet eine wichtige Botschaft an die jungen Menschen: Wir brauchen Euch, Ihr seid unser wichtigstes Potenzial.“ Die Anpassung sei notwendig, auch wenn sie für einige Betriebe eine Herausforderung darstellt, um als zukunftsfähiger Arbeitgeber von den potenziellen Bewerbern wahrgenommen zu werden.

Um die Berufe des Bäckerhandwerks attraktiver zu machen und gute Ausbildungsbedingungen zu schaffen, ist es wichtig, dass die Ausbildungsvergütungen steigen. „Gut ausgebildete Fachkräfte sind die Grundlage dafür, dass das Bäckerhandwerk auch in Zukunft erfolgreich ist“, ergänzt Claudia Tiedge, stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). „Deutlich mehr Geld für die Azubis, das heißt auch deutlich mehr Chancen bei der Nachwuchssuche. Dieser neue Tarifabschluss ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg aus der Nachwuchskrise.“

 

Eckpunkte der Einigung

Im Ergebnis wurde damit eine Einigung auf folgende Eckpunkte eines Neuabschlusses erreicht:

1. Laufzeit des Tarifvertrags: 1.08.2023 bis 28.02.2025.

2. Erhöhung der tariflichen Ausbildungsvergütung:

In einer ersten Stufe, die vom 01.08.2023 bis 31.12.2024 läuft:
Von aktuell im 1. Ausbildungsjahr 680 Euro/im 2. Ausbildungsjahr 755 Euro /im 3. Ausbildungsjahr 885 Euro brutto, um 180 Euro im 1. Ausbildungsjahr, 190 Euro im 2. Ausbildungsjahr und 200 Euro im 3. Ausbildungsjahr, jeweils zuzüglich 50 Euro Inflationsausgleichsprämie (IAP) = im Ergebnis auf

  • im 1. Ausbildungsjahr 860 Euro brutto zuzüglich 50 Euro steuer- und sozialversicherungsfreie IAP, zusammen 910 Euro,
  • im 2. Ausbildungsjahr 945 Euro brutto zuzüglich 50 Euro steuer- und sozialversicherungsfreie IAP, zusammen 995 Euro,
  • im 3. Ausbildungsjahr 1.085 Eurobrutto zuzüglich 50 Euro steuer- und sozialversicherungsfreie IAP, zusammen 1.135 Euro.

In einer zweiten Stufe, die vom 1.01.2025 bis 28.02.2025 läuft:
Mit Ende der ersten Stufe des Tarifvertrages (zum 31.12.2024) fällt gesetzlich die Inflationsausgleichsprämie weg. An ihre Stelle treten mit Beginn der zweiten Stufe des Tarifvertrags (ab 1.01.2025) weitere 70 Euro brutto mehr Ausbildungsvergütung. Die tarifliche Ausbildungsvergütung erhöht sich damit ab dem 1.01.2025

  • im 1. Ausbildungsjahr von 860 € brutto auf 930 Euro brutto,
  • im 2. Ausbildungsjahr von 945 € brutto auf 1.015 Euro,
  • im 3. Ausbildungsjahr von 1.085 € brutto auf 1.155 Euro.

3. ÖPNV-Ticket bzw. Fahrkostenzuschuss: Die Auszubildenden erhalten ab 1.09.2023 verbindlich vom Ausbildungsbetrieb ein „29-Euro-ÖPNV-Ticket“ bereitgestellt. In den Bundesländern, in denen noch kein „29-Euro-ÖPNV-Ticket“ angeboten wird, haben die Azubis Anspruch auf Zahlung eines Fahrtkostenzuschusses in Höhe von 29 Euro für Fahrten mit dem ÖPNV bzw. dem Pkw zu Tankkosten.

Für den Tarifvertrag wird nun gemeinsam die Allgemeinverbindlichkeit beantragt.

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