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Die Energiekosten steigen für die backenden Betriebe immer weiter. Der Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks hat die Betriebe dazu aufgerufen, sich entsprechend zu informieren – und als Betrieb jetzt zu handeln, damit er auch in Zukunft weiterhin die Erstattung von Strom- und Energiesteuer erhalten kann.
© Die Energiekosten steigen für die backenden Betriebe immer weiter. Der Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks hat die Betriebe dazu aufgerufen sich entsprechend zu informieren – und als Betrieb jetzt zu handeln, damit er auch in Zukunft weiterhin die Erstattung von Strom- und Energiesteuer erhalten kann. Denn die EEG-Umlage hat mit aktuell 6,3 Cent je Kilowattstunde einen neuen Höchststand erreicht. Gemeinsam mit dem Zentralverband fordert der Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks dringend eine Überarbeitung des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG). Es könne und dürfe nicht sein, dass das Bäckerhandwerk als energieintensives Handwerk die Kostenlast der Energiewende in vollem Umfang zu tragen hat, während Großindustriebetriebe teilweise von der Umlage befreit sind. Es gelte für die Betriebe jetzt aktiv zu werden: Denn für die Jahre 2013 und 2014 erhalten kleinere und mittlere Unternehmen eine Übergangsfrist. Betriebe, die in Zukunft auch weiterhin die Erstattung von Strom- und Energiesteuer „Spitzenausgleich“ (§ 10 StromStG und § 55 EnergieStG) beantragen möchten, müssen künftig ein Energiemanagement haben. Für die Jahre 2013 und 2014 erhalten kleine und mittlere Unternehmen eine Übergangsfrist mit verringerten Zugangsbedingungen. Ab 2015 ist der Betrieb komplett zu erfassen. Das ist zu tun – Anforderung in 2013 1. Erfassung und Analyse der Energieträger Folgende Daten sind vorzulegen: Sämtliche Energieabrechnungen für das Jahr 2012, Energieträger durch Umwandlungsprozesse und Eigenerzeugung 2. Schriftliche oder elektronische Erklärung der Geschäftsführung a) Verpflichtung des Unternehmens, ein alternatives System zu Verbesserung der Energieeffizienz gemäß SpaEfV§3 einzuführen und zu betreiben. b) Namentliche Benennung mindestens eines internen oder externen Energiebeauftragten, der die Systemeinführung koordiniert. c) Bestätigung, dass die notwendigen Befugnisse zur Informations- und Datenbeschaffung für den Energiebeauftragten erteilt werden. 3. Nachweis über ein alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz durch einen akkreditierten Zertifizierer Die oben eingeforderten Daten werden durch eine unabhängige Institution auf Plausibilität geprüft. Anschließend ist ein Testat zu erstellen. Die Kosten für das Testat werden direkt zwischen dem Zertifizierer und Antragsteller abgerechnet. Eile ist geboten, denn die Unterlagen für die Testate haben bis zum 31.12.2013 beim Zertifizierer vorzuliegen.
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Schnelles Handeln ist gefragt

Die Energiekosten steigen für die backenden Betriebe immer weiter. Der Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks hat die Betriebe dazu aufgerufen, sich entsprechend zu informieren – und als Betrieb jetzt zu handeln, damit er auch in Zukunft weiterhin die Erstattung von Strom- und Energiesteuer erhalten kann.

Die Energiekosten steigen für die backenden Betriebe immer weiter. Der Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks hat die Betriebe dazu aufgerufen sich entsprechend zu informieren – und als Betrieb jetzt zu handeln, damit er auch in Zukunft weiterhin die Erstattung von Strom- und Energiesteuer erhalten kann. Denn die EEG-Umlage hat mit aktuell 6,3 Cent je Kilowattstunde einen neuen Höchststand erreicht. Gemeinsam mit dem Zentralverband fordert der Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks dringend eine Überarbeitung des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG).

Es könne und dürfe nicht sein, dass das Bäckerhandwerk als energieintensives Handwerk die Kostenlast der Energiewende in vollem Umfang zu tragen hat, während Großindustriebetriebe teilweise von der Umlage befreit sind. Es gelte für die Betriebe jetzt aktiv zu werden: Denn für die Jahre 2013 und 2014 erhalten kleinere und mittlere Unternehmen eine Übergangsfrist. Betriebe, die in Zukunft auch weiterhin die Erstattung von Strom- und Energiesteuer „Spitzenausgleich“ (§ 10 StromStG und § 55 EnergieStG) beantragen möchten, müssen künftig ein Energiemanagement haben. Für die Jahre 2013 und 2014 erhalten kleine und mittlere Unternehmen eine Übergangsfrist mit verringerten Zugangsbedingungen. Ab 2015 ist der Betrieb komplett zu erfassen.

Das ist zu tun – Anforderung in 2013
1. Erfassung und Analyse der Energieträger
Folgende Daten sind vorzulegen: Sämtliche Energieabrechnungen für das Jahr 2012, Energieträger durch Umwandlungsprozesse und Eigenerzeugung
2. Schriftliche oder elektronische Erklärung der Geschäftsführung
a) Verpflichtung des Unternehmens, ein alternatives System zu Verbesserung der Energieeffizienz gemäß SpaEfV§3 einzuführen und zu betreiben.
b) Namentliche Benennung mindestens eines internen oder externen Energiebeauftragten, der die Systemeinführung koordiniert.
c) Bestätigung, dass die notwendigen Befugnisse zur Informations- und Datenbeschaffung für den Energiebeauftragten erteilt werden.
3. Nachweis über ein alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz durch einen akkreditierten Zertifizierer
Die oben eingeforderten Daten werden durch eine unabhängige Institution auf Plausibilität geprüft. Anschließend ist ein Testat zu erstellen. Die Kosten für das Testat werden direkt zwischen dem Zertifizierer und Antragsteller abgerechnet. Eile ist geboten, denn die Unterlagen für die Testate haben bis zum 31.12.2013 beim Zertifizierer vorzuliegen.

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