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Mittelstand begrüßt Kabinettsbeschluss zur Insolvenzanfechtung: Am 29. September hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Reform des Insolvenzanfechtungsrechts beschlossen. Der Hauptgeschäftsführer des Mittelstandsverbundes Dr. Ludwig Veltmann zeigt sich zufrieden mit dem Ergebnis.
© Der Spitzenverband des kooperierenden Mittelstandes hatte sich seit Jahren vehement für eine Korrektur der mittelstandsfeindlichen Vorschriften zur Insolvenzanfechtung eingesetzt. Mit Erfolg – wie aus einer aktuellen Meldung des Mittelstandsverbunds hervorgeht: Der beschlossene Kabinettsentwurf berücksichtigt bereits zahlreiche Forderungen des Mittelstandsverbunds. Für eine Umsetzung noch offener Kritikpunkte wird sich der Verband weiter stark machen. Obwohl der Verband eine Aufnahme in den Koalitionsvertrag erreichte, ließ sich das zuständige Bundesjustizministerium bei der Umsetzung viel Zeit. Deswegen hatte der Mittelstandsverbund erst vor wenigen Wochen mit Unterstützung der von ihm vertretenen 320 mittelständischen Kooperationen erneut zahlreiche Bundestagsabgeordnete angeschrieben.   „Die Reform des Insolvenzrechts ist dringend erforderlich“, erklärt Veltmann. Denn die geltende Praxis kann gerade für mittelständische Unternehmen zur Existenzbedrohung werden. So kann ein Insolvenzverwalter bei zahlungsunfähigen Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Anfechtung erklären und bereits geflossene Zahlungen zurückfordern – und das bis zu zehn Jahre zurück. Dafür kann es ausreichen, wenn ein Gläubiger diesem Unternehmen eine übliche Zahlungserleichterung, wie eine Ratenzahlung  oder Stundung, gewährt hat.    Klarstellung bei Zahlungserleichterungen
Der Mittelstandsverbund begrüßt im Beschluss des Bundeskabinetts deswegen besonders die Klarstellung bei Zahlungserleichterungen. Zugunsten des Gläubigers wird nun vermutet, dass er in diesen Fällen die Zahlungsunfähigkeit  des Schuldners nicht kannte. „Diese Änderung schafft dringend notwendige Rechtssicherheit - gerade für den kooperierenden Mittelstand“, betont Veltmann. Verbundgruppen sind durch ihren förderwirtschaftlichen Auftrag dazu verpflichtet, Mitglieder zu unterstützen, die sich vorübergehend in Schwierigkeiten befinden. „Mit den geltenden Insolvenzanfechtungsregeln konnten sie diesen Auftrag faktisch nicht erfüllen“, so Veltmann. Auch die klare Reduzierung der Frist für eine Anfechtung von zehn auf vier Jahre hatte der Mittelstandsverbund wiederholt gefordert.
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Kabinettsbeschluss zur Insolvenzanfechtung

Mittelstand begrüßt Kabinettsbeschluss zur Insolvenzanfechtung: Am 29. September hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Reform des Insolvenzanfechtungsrechts beschlossen. Der Hauptgeschäftsführer des Mittelstandsverbundes Dr. Ludwig Veltmann zeigt sich zufrieden mit dem Ergebnis.

Der Spitzenverband des kooperierenden Mittelstandes hatte sich seit Jahren vehement für eine Korrektur der mittelstandsfeindlichen Vorschriften zur Insolvenzanfechtung eingesetzt. Mit Erfolg – wie aus einer aktuellen Meldung des Mittelstandsverbunds hervorgeht: Der beschlossene Kabinettsentwurf berücksichtigt bereits zahlreiche Forderungen des Mittelstandsverbunds. Für eine Umsetzung noch offener Kritikpunkte wird sich der Verband weiter stark machen. Obwohl der Verband eine Aufnahme in den Koalitionsvertrag erreichte, ließ sich das zuständige Bundesjustizministerium bei der Umsetzung viel Zeit. Deswegen hatte der Mittelstandsverbund erst vor wenigen Wochen mit Unterstützung der von ihm vertretenen 320 mittelständischen Kooperationen erneut zahlreiche Bundestagsabgeordnete angeschrieben.  
„Die Reform des Insolvenzrechts ist dringend erforderlich“, erklärt Veltmann. Denn die geltende Praxis kann gerade für mittelständische Unternehmen zur Existenzbedrohung werden. So kann ein Insolvenzverwalter bei zahlungsunfähigen Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Anfechtung erklären und bereits geflossene Zahlungen zurückfordern – und das bis zu zehn Jahre zurück. Dafür kann es ausreichen, wenn ein Gläubiger diesem Unternehmen eine übliche Zahlungserleichterung, wie eine Ratenzahlung  oder Stundung, gewährt hat.   
Klarstellung bei Zahlungserleichterungen
Der Mittelstandsverbund begrüßt im Beschluss des Bundeskabinetts deswegen besonders die Klarstellung bei Zahlungserleichterungen. Zugunsten des Gläubigers wird nun vermutet, dass er in diesen Fällen die Zahlungsunfähigkeit  des Schuldners nicht kannte. „Diese Änderung schafft dringend notwendige Rechtssicherheit – gerade für den kooperierenden Mittelstand“, betont Veltmann. Verbundgruppen sind durch ihren förderwirtschaftlichen Auftrag dazu verpflichtet, Mitglieder zu unterstützen, die sich vorübergehend in Schwierigkeiten befinden. „Mit den geltenden Insolvenzanfechtungsregeln konnten sie diesen Auftrag faktisch nicht erfüllen“, so Veltmann. Auch die klare Reduzierung der Frist für eine Anfechtung von zehn auf vier Jahre hatte der Mittelstandsverbund wiederholt gefordert.

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