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Mit einer aktuellen Studie untersucht die AFC Management Consulting die internen Richtlinien und Managementprozesse, die zu mehr Rechtssicherheit in der zuletzt von diversen Meldungen über Kartellverstöße erschütterten Lebensmittelwirtschaft führen sollen.
© Neben kartellrechtlichen Fragen haben Themen wie Werksverträge, Lebensmittelsicherheit, Verbrauchertäuschung und anderes mehr den Druck auf die Unternehmen der Branche in den letzten Jahren stark erhöht. Compliance-Management-Systemen Unternehmen reagieren darauf mit dem Aufbau von sogenannten Compliance-Management-Systemen, um das rechtskonforme Verhalten der Mitarbeiter zu gewährleisten. Interne Verhaltensrichtlinien geben Mitarbeitern und auch Geschäftspartnern Orientierung für den Umgang mit Einladungen, Geschenken oder auch für die Führung von Geschäftsverhandlungen. Risikoanalysen, Schulungen, Fallanalysen, Audits und anderes mehr gehören zu dem Instrumentarium mit dem Compliance-Beauftragte die Regeln im Rahmen eines Compliance-Management-System mit Leben füllen. Handlungsbedarf erkennen „Die Ernährungswirtschaft hat sich auf den Weg gemacht“, fasst Dr. Otto Strecker, Geschäftsführer der Bonner Spezialisten für die Food-Branche, die Ergebnisse der Studie zusammen. Demnach erkennen über 70 % der befragten Unternehmen das Thema und den damit verbundenen Handlungsbedarf. Gleichwohl stellen die Berater fest, dass rund die Hälfte der über 200 befragten Industrieunternehmen der Branche bisher weder Compliance-Beauftragte eingerichtet noch interne Richtlinien entwickelt hat. Von der anderen Hälfte geht dagegen eine hohe Dynamik aus. Einerseits wird durch verbesserte Richtlinien, andererseits durch Anreize und Sanktionen versucht, sich dem Thema zu stellen. „Vielen Unternehmen fehlt derzeit aber noch das fachliche Know-how“, weiß Thomas Küsters, einer der AFC-Geschäftsführer und Ko-Autoren der Studie. Umfassende Compliance-Management-Systeme bilden insbesondere bei Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern derzeit noch die Ausnahme.
Marktforschung

Kartellrechtsverstöße vermeiden, Rechtssicherheit erhöhen

Mit einer aktuellen Studie untersucht die AFC Management Consulting die internen Richtlinien und Managementprozesse, die zu mehr Rechtssicherheit in der zuletzt von diversen Meldungen über Kartellverstöße erschütterten Lebensmittelwirtschaft führen sollen.

Neben kartellrechtlichen Fragen haben Themen wie Werksverträge, Lebensmittelsicherheit, Verbrauchertäuschung und anderes mehr den Druck auf die Unternehmen der Branche in den letzten Jahren stark erhöht.
Compliance-Management-Systemen
Unternehmen reagieren darauf mit dem Aufbau von sogenannten Compliance-Management-Systemen, um das rechtskonforme Verhalten der Mitarbeiter zu gewährleisten. Interne Verhaltensrichtlinien geben Mitarbeitern und auch Geschäftspartnern Orientierung für den Umgang mit Einladungen, Geschenken oder auch für die Führung von Geschäftsverhandlungen. Risikoanalysen, Schulungen, Fallanalysen, Audits und anderes mehr gehören zu dem Instrumentarium mit dem Compliance-Beauftragte die Regeln im Rahmen eines Compliance-Management-System mit Leben füllen.
Handlungsbedarf erkennen
„Die Ernährungswirtschaft hat sich auf den Weg gemacht“, fasst Dr. Otto Strecker, Geschäftsführer der Bonner Spezialisten für die Food-Branche, die Ergebnisse der Studie zusammen. Demnach erkennen über 70 % der befragten Unternehmen das Thema und den damit verbundenen Handlungsbedarf. Gleichwohl stellen die Berater fest, dass rund die Hälfte der über 200 befragten Industrieunternehmen der Branche bisher weder Compliance-Beauftragte eingerichtet noch interne Richtlinien entwickelt hat.
Von der anderen Hälfte geht dagegen eine hohe Dynamik aus. Einerseits wird durch verbesserte Richtlinien, andererseits durch Anreize und Sanktionen versucht, sich dem Thema zu stellen. „Vielen Unternehmen fehlt derzeit aber noch das fachliche Know-how“, weiß Thomas Küsters, einer der AFC-Geschäftsführer und Ko-Autoren der Studie. Umfassende Compliance-Management-Systeme bilden insbesondere bei Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern derzeit noch die Ausnahme.

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