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OM Ralf Groß und seine Innung treten aus.
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Innungen

Bäckerinnung Kulmbach geht eigene Wege

Die Bäckerinnung Kulmbach wird als Mitglied aus dem bayerischen Landesinnungsverband ausscheiden: In einer außerordentlichen Jahreshauptversammlung stimmten mehr als zwei Drittel der Mitglieder für den Austritt.

Obermeister Ralf Groß sieht eine der kleinsten Bäckerinnungen in Bayern damit als Vorreiter. In einer vorausgegangenen Sitzung machte Groß seinen Unmut über die Arbeit des Verbands Luft und kritisierte, dass sich die Handwerksinnung nicht mehr von dem Verband vertreten sehe. Vielmehr mache sich dieser für die Großbäckereien und deren Geschäftsgebaren stark. Die Bedenken und Sorgen der kleinen Betriebe würden vernachlässigt.
David gegen Goliath?
Ausschlaggebend für die Entscheidung war nun vor allem eine kürzliche Entscheidung des Oberlandesgerichts Münchens hinsichtlich der Regelung des Verkaufs von Sonntagsbrötchen. Groß führte aus, dass kleine Bäckereien schon personell nicht die Möglichkeiten hätten, ein Café einzurichten. Bäcker bräuchten zumindest am Sonntag einmal eine Auszeit und Zeit für die Familie. Er befürchtete auch, dass sich die Kunden bereits an den Sonn- und Feiertagen nun mit Backprodukten eindecken könnten; das Kundengeschäft für die kleinen Lebensmittelhandwerker an den darauffolgenden Tagen werde damit „kaputt gemacht“.
In der aktuellen Versammlung kritisierte Groß nun auch, dass der Verband bald die Gebühren für Mitglieder um rund 30% anheben könnte. Erfahren habe er, dass, falls die Berufbildungseinrichtungen zukünftig nicht ausgelastet würden, der Verband staatliche Fördergelder zurückbezahlen müsse. Diese Nachzahlungen würden dann auf die Mitgliedsbeiträge umgelegt. Die Bäckerinnung Kulmbach sei in ihrem Finanzhaushalt für die Zukunft bestens gerüstet. Der Obermeister: „Wenn es blöd läuft, holt der Verband dieses Geld bei uns ab.“ In Sachen Rechtsberatung sei man durch die Handwerkskammer und die Kreishandwerkerschaft ausreichend aufgehoben.
Wie geht es weiter?
Auf die formellen Auswirkungen das Austritts machte der Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft, Reinhold Bauer, aufmerksam. So dürfe der Landesinnungsverband zu der Entscheidung laut Satzung in einer öffentlichen Versammlung gegenüber den Mitgliedern Stellung nehmen. Die Innung sei dann dennoch auch zukünftig für ihre Mitarbeiter an den Manteltarifvertrag gebunden, jedoch nicht an den Lohntarif; der Mindestlohn gelte weiter.
Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hat sich derweil dafür ausgesprochen, die Sonntagsöffnung als Chance zu begreifen und unterschiedliche Marktmodelle zu respektieren.

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