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Lebensmittelverarbeiter und Vermarkter landwirtschaftlicher Erzeugnisse in Niedersachsen und Bremen können künftig ihre Modernisierungsmaßnahmen und Investitionen fördern lassen.
© Darüber informiert jetzt ein Merkblatt des Kompetenzzentrum Ökolandbau Niedersachsen GmbH (KÖN). Diese Förderung, kurz „V+V-Förderun"g, besteht aus Zuschüssen von 10 bis maximal 50%. Sie gilt nur für kleine und mittlere Unternehmen. Gut informieren
Die 14-seitige Information beschreibt, welche Maßnahmen gefördert werden und welche Verpflichtungen der Antragsteller eingeht. So müssen Verarbeiter und Vermarkter z.B. detaillierte Lieferverträge mit Erzeugern abschließen. Das KÖN-Merkblatt erläutert auch die Vorgaben zum Ressourcenschutz. Außerdem erklärt es die Grundlagen des Ranking, nach dem die Fördermittel vorrangig vergeben werden. Bio-Betriebe beispielsweise können von Sonderpunkten profitieren. Anhand von praxisnahen Beispielen werden in dem Merkblatt typische Maßnahmen beschrieben und berechnet. „Die 'V+V-Förderung' ist ein attraktives Programm, hat aber auch ihre Tücken, weil sie mit Verpflichtungen verknüpft ist. Es ist wichtig, sich im Vorwege gründlich beraten zu lassen“, empfiehlt Wilfried Stegmann, Autor des Merkblattes. Die erste Antragsfrist endet am 15. März 2015, die zweite am 15. September 2015. Interessierte können das Merkblatt kostenlos hier herunterladen. 
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„V+V Förderung“ – bis zu 50% sind zu erzielen

Lebensmittelverarbeiter und Vermarkter landwirtschaftlicher Erzeugnisse in Niedersachsen und Bremen können künftig ihre Modernisierungsmaßnahmen und Investitionen fördern lassen.

Darüber informiert jetzt ein Merkblatt des Kompetenzzentrum Ökolandbau Niedersachsen GmbH (KÖN). Diese Förderung, kurz „V+V-Förderun"g, besteht aus Zuschüssen von 10 bis maximal 50%. Sie gilt nur für kleine und mittlere Unternehmen.

Gut informieren
Die 14-seitige Information beschreibt, welche Maßnahmen gefördert werden und welche Verpflichtungen der Antragsteller eingeht. So müssen Verarbeiter und Vermarkter z.B. detaillierte Lieferverträge mit Erzeugern abschließen. Das KÖN-Merkblatt erläutert auch die Vorgaben zum Ressourcenschutz. Außerdem erklärt es die Grundlagen des Ranking, nach dem die Fördermittel vorrangig vergeben werden. Bio-Betriebe beispielsweise können von Sonderpunkten profitieren. Anhand von praxisnahen Beispielen werden in dem Merkblatt typische Maßnahmen beschrieben und berechnet. „Die ‚V+V-Förderung‘ ist ein attraktives Programm, hat aber auch ihre Tücken, weil sie mit Verpflichtungen verknüpft ist. Es ist wichtig, sich im Vorwege gründlich beraten zu lassen“, empfiehlt Wilfried Stegmann, Autor des Merkblattes. Die erste Antragsfrist endet am 15. März 2015, die zweite am 15. September 2015. Interessierte können das Merkblatt kostenlos hier herunterladen. 

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