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Ausbildungsprämien und eine Verlängerung der Innovationsprämie können auch 2022 mehr Geld in die Unternehmenskasse bringen. (Foto: moerschy/pixabay.com2017)
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Branche aktuell

Verlängerungen gesichert

Im neuen Jahr laufen auch verschiedene Programme, z.B. um Ausbildungsplätze im Handwerk auch während der Coronapandemie zu sichern, oder auch Innovationsprämien für förderfähige Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge weiter. Ein Überblick …

Der Koalitionsvertrag vom 24. November 2021 setzt weiterhin auf eine nachhaltige, effiziente und für alle bezahlbare Mobilität. Er sieht u. a. vor, die Innovationsprämie unverändert bis zum 31. Dezember 2022 fortzuführen. Die Richtlinienänderung wurde am 30. Dezember 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat zum 1. Januar 2022 in Kraft. Bereits in der Fassung der Richtlinie vom 21. Oktober 2020 hat der Richtliniengeber festgelegt, dass nicht mehr alle bisher gelisteten Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge förderfähig sein werden. Dementsprechend sind durch die Richtlinienänderung alle Plug-In-Hybride, deren maximale CO2-Emission je gefahrenem Kilometer 50 Gramm übersteigt und die eine rein elektrische Reichweite von weniger als 60 Kilometern aufweisen, ab dem 1. Januar 2022 nicht mehr förderfähig. Die hiervon betroffenen Plug-In-Hybride können Sie der Fahrzeugliste entnehmen. Hingegen bleiben Plug-In-Hybride weiterhin förderfähig, deren maximale CO2-Emission je gefahrenen Kilometer 50 Gramm nicht übersteigt oder die eine rein elektrische Reichweite von mindestens 60 Kilometern aufweisen. Da sich auch die Förderfähigkeit anderer gelisteter Modelle verändern kann, wird empfohlen, die Fahrzeugliste vor Anschaffung und Beantragung eines Fahrzeuges einzusehen. Sobald das für ein Modell gültige Datum („Gültig bis“) überschritten ist, können Sie keinen Antrag mehr für das Fahrzeug stellen. Alle Anträge, die bereits gestellt wurden, sind weiterhin gültig und werden vom BAFA bearbeitet.
Ausbildungen sichern
Zur Stabilisierung des Ausbildungsgeschehens vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wurde im Sommer 2020 das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ beschlossen und im vergangenen Frühjahr weiterentwickelt. Trotz fortdauernder Pandemie waren mehrere Fördertatbestände der ersten Förderrichtlinie zum Bundesprogramm jedoch bis zum Jahresende 2021 befristet. Zum 1.01.2022 wurde die Erste Förderrichtlinie zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ verlängert.
Anträge sind nun bis zum 15. Mai 2022 möglich. Die entsprechende dritte Änderung der Ersten Förderrichtlinie wurde am 31. Dezember 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Es können nun Ausbildungsprämien (plus), „Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit“ für die Monate ab April 2021 und ein „Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen“ bis zum 15. Mai 2022 beantragt werden.

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