Die Ausbildungsvergütung erhöht sich danach ab 1. September 2014 wie folgt:
Im 1. Ausbildungsjahr 450 Euro monatlich brutto; im 2. Ausbildungsjahr 570 Euro monatlich brutto; im 3. Ausbildungsjahr 690 Euro monatlich brutto. Der neue Tarifvertrag kann erstmals zum 30. August 2015 gekündigt werden. In einer Protokollnotiz zum Tarifvertrag weisen die Tarifvertragsparteien die ausbildenden Betriebe auf die unstrittigen, gesetzlich festgelegten Rechte und Pflichten der Auszubildenden hin. Wie der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks vermeldet, werde man gemeinsam mit der NGG beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beantragen, den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären.
© Die Ausbildungsvergütung erhöht sich danach ab 1. September 2014 wie folgt:
Im 1. Ausbildungsjahr 450 Euro monatlich brutto; im 2. Ausbildungsjahr 570 Euro monatlich brutto; im 3. Ausbildungsjahr 690 Euro monatlich brutto. Der neue Tarifvertrag kann erstmals zum 30. August 2015 gekündigt werden. In einer Protokollnotiz zum Tarifvertrag weisen die Tarifvertragsparteien die ausbildenden Betriebe auf die unstrittigen, gesetzlich festgelegten Rechte und Pflichten der Auszubildenden hin. Wie der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks vermeldet, werde man gemeinsam mit der NGG beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beantragen, den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären.