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BÄKO-magatin Titelgrafik Ausgabe 12-24
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Jetzt Beratung sichern

Ab sofort werden für Beratungsleistungen Zuschüsse gewährt, wenn es sich um ein kleineres und mittelständisches Unternehmen handelt.

Ab dem 1. Januar 2023 kann die Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen zu allen Fragen der Unternehmensführung durch Zuschüsse gefördert werden. Dies regelt die neue Richtline zur Förderung von Unternehmensberatungen, die im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

 

Eigene Leistungsfähigkeit steigern

Hierzu erklärte der Beauftrage für den Mittelstand und Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Michael Kellner: „Mittelständische Unternehmen sind besonders von den vielfältigen Änderungen unternehmerischer Rahmenbedingungen betroffen. Wir lassen sie nicht alleine. Mit der neuen ‚Förderung von Unternehmensberatungen für KMU‘ können Zuschüsse für die Einholung professioneller Beratung zu allen Fragen der Unternehmensführung gewährt werden. Das ist eine Chance, die eigene Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.“ Die Förderung wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert. Weitere Informationen und Antragsmöglichkeit gibt es hier auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

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