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Für Bäckereibetriebe, in denen bisher kein Sozialversicherungsausweis mitzuführen war, hat sich durch das zum 1.01.2009 in Kraft getretene „Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz“ nichts geändert.
© Für Bäckereibetriebe, in denen bisher kein Sozialversicherungsausweis mitzuführen war, hat sich durch das zum 1.01.2009 in Kraft getretene „Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz“ nichts geändert. Dies ist der wichtigste Satz der Klarstellung, die Bundeswirtschaftsminister Dr. Frhr. zu Guttenberg dem Bayerischen Finanzminister Fahrenschon als Antwort auf eine Eingabe des Landesinnungsverbandes für das bayerische Bäckerhandwerk mitgeteilt hat. Einschätzung des LIV bestätigt Bayerns Landesinnungsmeister Heinrich Traublinger hatte stets betont, dass die Einbeziehung von Bäckereien in die Sofortmelde- und Mitführungspflicht in keinem Verhältnis zur Zielrichtung des Gesetzes steht. Deshalb hatte er gefordert, die branchenbezogene Pflicht zur Abgabe von Sofortmeldungen bei Neueinstellungen und zur Mitführung der Ausweispapiere für das Bäckerhandwerk fallen zu lassen. In seinem Schreiben an den Landesinnungsverband, dem die Klarstellung zu Guttenbergs beigefügt war, verleiht Fahrenschon seiner Genugtuung Ausdruck, dass mit dieser pragmatischen Lösung übermäßige Bürokratie vermieden und dem Bäckerhandwerk keine unnötige Belastung aufgebürdet wird. Im Ergebnis werden nur diejenigen Bäckereien von der „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ überprüft, die dem Gaststättengewerbe zuzuordnen sind und für die auch bisher schon die Pflicht zur Mitführung des Sozialversicherungsausweises bestand.
Branche aktuell

Entwarnung in Sachen „Schwarzarbeit“

Für Bäckereibetriebe, in denen bisher kein Sozialversicherungsausweis mitzuführen war, hat sich durch das zum 1.01.2009 in Kraft getretene „Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz“ nichts geändert.

Für Bäckereibetriebe, in denen bisher kein Sozialversicherungsausweis mitzuführen war, hat sich durch das zum 1.01.2009 in Kraft getretene „Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz“ nichts geändert. Dies ist der wichtigste Satz der Klarstellung, die Bundeswirtschaftsminister Dr. Frhr. zu Guttenberg dem Bayerischen Finanzminister Fahrenschon als Antwort auf eine Eingabe des Landesinnungsverbandes für das bayerische Bäckerhandwerk mitgeteilt hat.
Einschätzung des LIV bestätigt
Bayerns Landesinnungsmeister Heinrich Traublinger hatte stets betont, dass die Einbeziehung von Bäckereien in die Sofortmelde- und Mitführungspflicht in keinem Verhältnis zur Zielrichtung des Gesetzes steht. Deshalb hatte er gefordert, die branchenbezogene Pflicht zur Abgabe von Sofortmeldungen bei Neueinstellungen und zur Mitführung der Ausweispapiere für das Bäckerhandwerk fallen zu lassen.
In seinem Schreiben an den Landesinnungsverband, dem die Klarstellung zu Guttenbergs beigefügt war, verleiht Fahrenschon seiner Genugtuung Ausdruck, dass mit dieser pragmatischen Lösung übermäßige Bürokratie vermieden und dem Bäckerhandwerk keine unnötige Belastung aufgebürdet wird. Im Ergebnis werden nur diejenigen Bäckereien von der „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ überprüft, die dem Gaststättengewerbe zuzuordnen sind und für die auch bisher schon die Pflicht zur Mitführung des Sozialversicherungsausweises bestand.

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