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Am 12. November ist die neue Richtlinie für das Programm „Energieberatung im Mittelstand", die am 1. Januar 2015 in Kraft tritt, im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Die unabhängige Beratung hilft Informationsdefizite abzubauen, Energiesparpotenziale im eigenen Unternehmen zu erkennen und damit Energieeinsparungen zu realisieren.
© Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, erklärt: „Wir wollen Unternehmen noch umfassender als bisher in die Lage versetzen, durch Investitionen in Energieeffizienz Energiekosten zu sparen. Die neue Richtlinie setzt größere Anreize für eine qualifizierte Beratung und für fachmännische Hilfe bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen. Höhere Zuschüsse sollen die Anzahl der durchgeführten Energieberatungen erhöhen und vor allem die Investitionen in effiziente Technologien in KMU weiter voranbringen.“ Modifizierung der Förderbeträge
Die neue Richtlinie hebt den Zuschusshöchstbetrag für die Energieberatungen auf 8.000 Euro an. Erstmals kann auch eine Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen durch den Energieberater und ein Konzept zur Nutzung von Abwärme gefördert werden. Kleine Unternehmen mit weniger als 10.000 Euro Energiekosten erhalten ein gefördertes Beratungsangebot mit einem Höchstbetrag von 800 Euro. Um einen höheren Beratungsstandard sicherzustellen, sollen zukünftig nur noch Energieberatungen gefördert werden, die den Anforderungen an „Audits“ nach der EU-Energieeffizienzrichtlinie entsprechen. Die Durchführung wird künftig nicht mehr bei der KfW, sondern beim BAFA liegen, wo online ein Antrag gestellt werden kann (s. hier). In den Jahren 2008-2013 wurden im Rahmen des Programms "Energieberatung im Mittelstand" bereits etwa 17.000 Unternehmen beraten. Aus der Beratung induzierte Investitionen belaufen sich auf 0,7 bis 1,4 Milliarden Euro und haben zu Energieeinsparungen von 1,5 bis 2,7 TWh geführt. In diesem Zusammenhang gaben KfW und ZDH bekannt, dass insbesondere Handwerksunternehmen der Einsparung von Energiekosten hohes Gewicht beimessen und sich stark für die Verbesserung der Energieeffizienz in ihren Betrieben einsetzen. Die wichtigste Triebfeder der Handwerksbetriebe für die Verbesserung 20 ihrer Energieeffizienz ist der vergleichsweise hohe Anteil der Energiekos-ten an den betrieblichen Gesamtkosten – dies gilt u.a. besonders für Betriebe aus dem Lebensmittelhandwerk. Der höhere Kostendruck löst vor allem in den kleineren Handwerksbe-trieben häufiger Investitionen in Energieeffizienz aus. Vor 30 allem bei Investitionen in eine verbesserte Energieeffizienz betrieblicher Gebäude und bei Investitionen in energieeffiziente Produktionsanlagen und Geräte (jeweils 38%) sind kleine Handwerksbetriebe sehr aktiv.
Branche aktuell

Energieberatung für Mittelstand modifiziert

Am 12. November ist die neue Richtlinie für das Programm „Energieberatung im Mittelstand", die am 1. Januar 2015 in Kraft tritt, im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Die unabhängige Beratung hilft Informationsdefizite abzubauen, Energiesparpotenziale im eigenen Unternehmen zu erkennen und damit Energieeinsparungen zu realisieren.

Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, erklärt: „Wir wollen Unternehmen noch umfassender als bisher in die Lage versetzen, durch Investitionen in Energieeffizienz Energiekosten zu sparen. Die neue Richtlinie setzt größere Anreize für eine qualifizierte Beratung und für fachmännische Hilfe bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen. Höhere Zuschüsse sollen die Anzahl der durchgeführten Energieberatungen erhöhen und vor allem die Investitionen in effiziente Technologien in KMU weiter voranbringen.“
Modifizierung der Förderbeträge
Die neue Richtlinie hebt den Zuschusshöchstbetrag für die Energieberatungen auf 8.000 Euro an. Erstmals kann auch eine Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen durch den Energieberater und ein Konzept zur Nutzung von Abwärme gefördert werden. Kleine Unternehmen mit weniger als 10.000 Euro Energiekosten erhalten ein gefördertes Beratungsangebot mit einem Höchstbetrag von 800 Euro.
Um einen höheren Beratungsstandard sicherzustellen, sollen zukünftig nur noch Energieberatungen gefördert werden, die den Anforderungen an „Audits“ nach der EU-Energieeffizienzrichtlinie entsprechen. Die Durchführung wird künftig nicht mehr bei der KfW, sondern beim BAFA liegen, wo online ein Antrag gestellt werden kann (s. hier).
In den Jahren 2008-2013 wurden im Rahmen des Programms "Energieberatung im Mittelstand" bereits etwa 17.000 Unternehmen beraten. Aus der Beratung induzierte Investitionen belaufen sich auf 0,7 bis 1,4 Milliarden Euro und haben zu Energieeinsparungen von 1,5 bis 2,7 TWh geführt. In diesem Zusammenhang gaben KfW und ZDH bekannt, dass insbesondere Handwerksunternehmen der Einsparung von Energiekosten hohes Gewicht beimessen und sich stark für die Verbesserung der Energieeffizienz in ihren Betrieben einsetzen. Die wichtigste Triebfeder der Handwerksbetriebe für die Verbesserung 20 ihrer Energieeffizienz ist der vergleichsweise hohe Anteil der Energiekos-ten an den betrieblichen Gesamtkosten – dies gilt u.a. besonders für Betriebe aus dem Lebensmittelhandwerk. Der höhere Kostendruck löst vor allem in den kleineren Handwerksbe-trieben häufiger Investitionen in Energieeffizienz aus. Vor 30 allem bei Investitionen in eine verbesserte Energieeffizienz betrieblicher Gebäude und bei Investitionen in energieeffiziente Produktionsanlagen und Geräte (jeweils 38%) sind kleine Handwerksbetriebe sehr aktiv.

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