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Die neue Kassensicherungsverordnung wirft viele Fragen auf. (Foto: pixabay)
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Titel E-Paper 10-24
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Aktuelles zur Kassensicherungsverordnung

Neuigkeiten zur Kassensicherungverordnung 2020: die Spezifikation der geforderten „einheitlichen digitalen Schnittstelle“ liegt vor.

Wie OK Software & Beratung mitteilt, gibt es Neuigkeiten zur Kassensicherungsverordnung 2020. So sind die technischen Spezifikationen der „einheitlichen digitalen Schnittstelle“ (DSFinV-K) bekannt. Auch im Thema technische Sicherheitseinrichtungen (TSE) hat sich etwas getan: die einzigen beiden Hersteller verlauten, dass sie im ersten Quartal 2020 liefern können. Allerdings müssen in Deutschland mehrere Millionen Kassen umgerüstet werden, weshalb der Starttermin der Verordnung, der 01.01.2020, nicht eingehalten werden kann. Wie die Registrierpflicht der Kassen von den Behörden umgesetzt wird, ist auch noch nicht klar.
Nichtbeanstandung für TSE
Weil der 01.01.2020 nicht eingehalten werden kann, haben sich die obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern am 25. September darauf geeinigt, eine Nichtbeanstandungsregelung für die technischen Sicherheitseinrichtungen bis zum 30.09.2020 einzuführen.

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