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Der ZDH äußert sich zum Gesetzentwurf zur Anpassung der Verordnungsermächtigungen beim Kurzarbeitergeld.
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Beschäftigungssicherung in Krise

Die Bundesregierung verlängert den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis Mitte nächsten Jahres. Dazu äußert sich Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH)

Der vereinfachte Zugang zum Kurzarbeitergeld war im Rahmen der Corona-Pandemie beschlossen und zuletzt über Verordnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mehrfach verlängert worden. Das Gesetz soll es der Regierung ermöglichen, auch über den 30. September 2022 hinaus die Möglichkeit zu haben, Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld durch Verordnung zu erlassen. Seitens der Bundesregierung heißt es: „In Anbetracht wirtschaftlicher Unwägbarkeiten infolge der weiteren Entwicklung der COVID-19-Pandemie sowie des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine Vereinheitlichung und Verlängerung pandemiebedingter Sonderregelungen: Ermächtigung der Bundesregierung durch Rechtsverordnung zur Verlängerung des vereinfachten Zugangs zum Kurzarbeitergeld bis Mitte 2023 …“.
Den genauen Vorgang zur Gesetzgebung mit allen Infos finden Interessierte hier.

Richtig und in der aktuellen Lage wichtig

Zu dem am Donnerstag, 29. September im Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf zur Anpassung der Verordnungsermächtigungen beim Kurzarbeitergeld und anderer Regelungen erklärt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):

„Die Verlängerung der geltenden Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld ist richtig und in der aktuellen Lage wichtig, damit Betriebe ihre Beschäftigten halten können. Kurzarbeitergeld ist und bleibt ein zentrales Instrument, um Beschäftigung im Handwerk zu sichern. Das hat sich bereits erfolgreich in den Hochphasen der Pandemie gezeigt, in denen der erleichterte Zugang zur Kurzarbeit für viele Handwerksbetriebe von großer Bedeutung war. Die nun geplanten Maßnahmen sind in diesen Zeiten sinnvoll und erforderlich, um dringend notwendige Fachkräfte zu halten und Kündigungen zu vermeiden.
Viele unserer Betriebe sind längst an ihrer Belastungsgrenze angelangt und einige haben diese bereits überschritten. Die multiplen Krisen fordern die Handwerksbetriebe maximal heraus. Die enorm gestiegenen Preise lassen sich in den überwiegenden Fällen nicht vollständig an die Kundinnen und Kunden weitergeben. Sollte die gegenwärtige Krise jedoch weiter andauern, wovon auszugehen ist, sollte der Gesetzgeber es unseren Betrieben zur Entlastung wieder ermöglichen, dass die Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit erstattet werden. Es muss zudem dann auch solchen besonders betroffenen Betrieben möglich sein, Kurzarbeitergeld zu beanspruchen, die ausschließlich von massiv steigenden Energiepreisen belastet sind.
Das Handwerk steht vor einer Herkulesaufgabe: Die Transformation unseres Landes umsetzen – trotz großer Fachkräftelücke, Materialengpässen und Lieferkettenstörungen sowie enormer Energiepreissteigerungen. Das kann nur funktionieren, wenn das Handwerk die volle Rückendeckung der Politik hat, es entlastet und ihm vor allem keine zusätzlichen Belastungen aufgebürdet werden!“

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