Gerichtsurteil
Unternehmensnachrichten
Jan
Verspätete Krankmeldung mit Folgen
Wer eine Krankmeldung zu spät einreicht, muss mit den Konsequenzen rechnen. Selbst eine außerordentliche Kündigung kann schlußendlich drohen. Arbeitnehmer sollten daher diese Informationspflicht nicht zu sehr auf die leichte Schulter nehmen.
Okt
Pfand bleibt extra ausgewiesen
Wenn Kunden sich ein Getränk kaufen, wird der Preis vom Pfand getrennt ausgewiesen und das Pfand on top gerechnet. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese Regelung jetzt noch einmal mit einem Urteil bekräftigt.
Jan
Verbraucher gestärkt
Erneut hat ein Oberverwaltungsgericht die Online-Verbraucherplattform "Topf Secret" gestärkt.
Jun
Verstoß gegen Hygienevorschriften
Der Geschäftsführer einer Paderborner Großbäckerei mit Bußgeldern in Höhe von 16.500 Euro belegt worden, weil Lebensmittelkontrolleure im Jahr 2015 im Backbetrieb mehrfach zahlreiche und auch gleichartige Verstöße gegen zu beachtende Hygienevorschriften festgestellt hatten.
Jul
Kündigung als unwirksam erklärt
Vor dem Arbeitsgericht in Hamburg hat eine Krankenschwester soeben das Verfahren in erster Instanz gewonnen, nachdem ihr wegen der Entwendung von acht halben Brötchen nach knapp 23 Dienstjahren fristlos gekündigt wurde.
Mrz
Auszubildender muss Schmerzensgeld zahlen
Auszubildende, die durch ihr Verhalten bei einem Beschäftigten desselben Betriebs einen Schaden verursachen, haften ohne Rücksicht auf ihr Alter nach den gleichen Regeln wie andere Arbeitnehmer. Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VdAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts 19.03.2015.
Feb
Verdachtskündigung kann rechtens sein
Der dringende Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Auszubildenden kann ein wichtiger Grund zur Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses (nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG) darstellen, wenn der Verdacht auch bei Berücksichtigung der Besonderheiten des Ausbildungsverhältnisses dem Ausbildenden die Fortsetzung der Ausbildung objektiv unzumutbar macht. So lautete ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 12. Februar.