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Seit dem Start im Januar 2019 wurden mehr als 40.000 Anfragen über "Topf Secret" verschickt. (Foto: pixabay)
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Branche aktuell

Verbraucher gestärkt

Erneut hat ein Oberverwaltungsgericht die Online-Verbraucherplattform "Topf Secret" gestärkt.

Die Verbraucherplattform "Topf Secret" darf weiterhin Berichte von Hygiene-Kontrollen in Restaurants, Bäckereien und anderen Lebensmittelbetrieben online stellen. Das bestätigte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht. Ein Gastronomiebetrieb aus Lüneburg hatte sich gerichtlich gegen die Herausgabe der Daten gewehrt. Das Verbraucherinformationsgesetz verpflichte die Behörden, Verbraucher auf Anfrage unverzüglich zu informieren. Es ist mit dem Gesetz vereinbar, dass diese Berichte dann online veröffentlicht werden, so das Gericht.
"Topf Secret"
Die Verbraucherorganisation "foodwatch" und die Transparenzinitiative "FragDenStaat" betreiben das Online-Portal "Topf Secret". Dort können Verbraucher die amtlichen Kontrollergebnisse der Lebensmittelüberwachung erfragen. Diese werden dann auf der Seite hochgeladen.

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