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Deutsche Bäcker dürfen weiterhin Schlesischen Streuselkuchen herstellen und vertreiben, ohne dabei befürchten zu müssen, dass polnische Bäcker dies verbieten lassen. Das hat das EuG in einer Entscheidung festgestellt. Eine Eintragung im EU-Amtsblatt wurde als falsch bezeichnet.
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Zentralverband

Schlesischer Streuselkuchen ist gerettet

Deutsche Bäcker dürfen weiterhin Schlesischen Streuselkuchen herstellen und vertreiben, ohne dabei befürchten zu müssen, dass polnische Bäcker dies verbieten lassen. Das hat das EuG in einer Entscheidung festgestellt. Eine Eintragung im EU-Amtsblatt wurde als falsch bezeichnet.

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