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Das Sparwerk der Deutschen Bäckerjugend e.V. lädt zur Mitgliederversammlung 2015 ein.
© Die Ordentliche Mitgliederversammlung findet am Montag, 5. Oktober 2015, 10.30 Uhr, im Raum III des Hotel Hafen Hamburg (Seewartenstraße 9, 20459 Hamburg) im Anschluss an die Mitgliederversammlung des Karl-Grüßer-Unterstützungsvereins e.V. statt. Die Tagesordnung sieht folgende Punkte vor:
  • Begrüßung
  • Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 29. September 2014 in Frankfurt a. M.
  • Geschäftsbericht
  • Vorlage der Jahresrechnung 2014
  • Bericht der Rechnungsprüfer und Genehmigung der Jahresrechnung 2014
  • Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung
  • Anträge:RA Dr. Friedemann Berg wird zum Liquidator des Sparwerks der Deutschen Bäckerjugend e.V. bestellt. RA Dr. Friedemann Berg wird als Liquidator des Sparwerks der Deutschen Bäckerjugend e.V. von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
  • Verschiedenes
Die Sitzungsunterlagen zu Ziff. 4 und 5 der Tagesordnung erhalten Sie rechtzeitig vor der Sitzung.
Zentralverband

Mitgliederversammlung des Sparwerks

Das Sparwerk der Deutschen Bäckerjugend e.V. lädt zur Mitgliederversammlung 2015 ein.

Die Ordentliche Mitgliederversammlung findet am Montag, 5. Oktober 2015, 10.30 Uhr, im Raum III des Hotel Hafen Hamburg (Seewartenstraße 9, 20459 Hamburg) im Anschluss an die Mitgliederversammlung des Karl-Grüßer-Unterstützungsvereins e.V. statt.
Die Tagesordnung sieht folgende Punkte vor:

  • Begrüßung
  • Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 29. September 2014 in Frankfurt a. M.
  • Geschäftsbericht
  • Vorlage der Jahresrechnung 2014
  • Bericht der Rechnungsprüfer und Genehmigung der Jahresrechnung 2014
  • Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung
  • Anträge:RA Dr. Friedemann Berg wird zum Liquidator des Sparwerks der Deutschen Bäckerjugend e.V. bestellt. RA Dr. Friedemann Berg wird als Liquidator des Sparwerks der Deutschen Bäckerjugend e.V. von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
  • Verschiedenes

Die Sitzungsunterlagen zu Ziff. 4 und 5 der Tagesordnung erhalten Sie rechtzeitig vor der Sitzung.

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