on on on
Das Europäische Parlament hat pro Betriebsrenten entschieden. Wie der Zentralverband des Deutschen Handwerks vermeldet, sei dies einerseits zu begrüßen – kritisch allerdings sei die geplante Senkung der Unverfallbarkeitsfristen zu bewerten.
© Das Europäische Parlament hat pro Betriebsrenten entschieden: Das Plenum hat den Initiativbericht zum Weißbuch Rente angenommen. In ihrem gemeinsamen Berichtsentwurf hatten sich die EVP-Berichterstatter Ria Oomen-Ruijten (Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten) und Thomas Mann (Ausschuss für Wirtschaft und Währung) strikt gegen höhere Eigenkapitalregeln für Anbieter von Betriebsrenten ausgesprochen. Dazu hat sich der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) in einer Pressemeldung geäußert. Holger Schwannecke, Generalsekretär (ZDH) betont darin: „Das Handwerk begrüßt die Entscheidung der Abgeordneten gegen eine Übertragung von Solvency II- und Solvency II-ähnlichen Regeln auf Anbieter von Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Pensions- und Unterstützungskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen haben eines gemeinsam: Sie investieren langfristig und mit geringem Risiko. Deshalb ist es richtig, sie nicht den gleichen strengen Eigenkapitalregelungen wie etwa Versicherungen zu unterwerfen." Aufwand und Nutzen stehen nicht im Verhältnis Laut Schwannecke hätten höhere Anforderungen an das Eigenkapital zur Folge, dass entweder weniger Betriebsrenten angeboten oder die Betriebsrenten geringer ausfallen würden. Als Folge des demografischen Wandels werde die zweite Säule des Rentensystems immer wichtiger. Ansprüche, die die gesetzliche Rentenversicherung nicht mehr wie bisher bedienen könne, würden schon jetzt verstärkt durch die Betriebsrenten gedeckt. „Kritisch bewerten wir allerdings die geplante Senkung der Unver-fallbarkeitsfristen. Dass Beschäftigte zukünftig schon nach sehr kurzer Betriebszugehörigkeit Ansprüche an die bAV haben sollen, ist alles andere als praxisgerecht. Arbeitnehmer mit kurzer Betriebszugehörigkeit erhalten eine Betriebsrente in Höhe von wenigen Euro, dafür müssen die Unternehmen über Jahre umfangreiche Dokumentationspflichten erfüllen. Hier stehen Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis, weder für den Unternehmer noch für den Beschäftigten". Vielmehr entstünden so unzählige „Kleinstanwartschaften", die jahrzehntelang verwaltet werden müssten. Die Folge davon seien mehr Bürokratie und weniger bAV-Angebote. Zudem sehe er die Gefahr, dass geringere Unverfallbarkeitsfristen eine wichtige Funktion der arbeitgeberfinanzierten bAV verfehlten. Denn sie ermögliche es Unternehmen, in Zeiten des sich verschärfenden Fachkräftemangels qualifizierte Mitarbeiter im Betrieb zu halten.
Verbände

Viel Aufwand für „Kleinstanwartschaften“

Das Europäische Parlament hat pro Betriebsrenten entschieden. Wie der Zentralverband des Deutschen Handwerks vermeldet, sei dies einerseits zu begrüßen – kritisch allerdings sei die geplante Senkung der Unverfallbarkeitsfristen zu bewerten.

Das Europäische Parlament hat pro Betriebsrenten entschieden: Das Plenum hat den Initiativbericht zum Weißbuch Rente angenommen. In ihrem gemeinsamen Berichtsentwurf hatten sich die EVP-Berichterstatter Ria Oomen-Ruijten (Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten) und Thomas Mann (Ausschuss für Wirtschaft und Währung) strikt gegen höhere Eigenkapitalregeln für Anbieter von Betriebsrenten ausgesprochen. Dazu hat sich der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) in einer Pressemeldung geäußert. Holger Schwannecke, Generalsekretär (ZDH) betont darin: „Das Handwerk begrüßt die Entscheidung der Abgeordneten gegen eine Übertragung von Solvency II- und Solvency II-ähnlichen Regeln auf Anbieter von Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Pensions- und Unterstützungskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen haben eines gemeinsam: Sie investieren langfristig und mit geringem Risiko. Deshalb ist es richtig, sie nicht den gleichen strengen Eigenkapitalregelungen wie etwa Versicherungen zu unterwerfen."

Aufwand und Nutzen stehen nicht im Verhältnis
Laut Schwannecke hätten höhere Anforderungen an das Eigenkapital zur Folge, dass entweder weniger Betriebsrenten angeboten oder die Betriebsrenten geringer ausfallen würden. Als Folge des demografischen Wandels werde die zweite Säule des Rentensystems immer wichtiger. Ansprüche, die die gesetzliche Rentenversicherung nicht mehr wie bisher bedienen könne, würden schon jetzt verstärkt durch die Betriebsrenten gedeckt. „Kritisch bewerten wir allerdings die geplante Senkung der Unver-fallbarkeitsfristen. Dass Beschäftigte zukünftig schon nach sehr kurzer Betriebszugehörigkeit Ansprüche an die bAV haben sollen, ist alles andere als praxisgerecht. Arbeitnehmer mit kurzer Betriebszugehörigkeit erhalten eine Betriebsrente in Höhe von wenigen Euro, dafür müssen die Unternehmen über Jahre umfangreiche Dokumentationspflichten erfüllen. Hier stehen Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis, weder für den Unternehmer noch für den Beschäftigten". Vielmehr entstünden so unzählige „Kleinstanwartschaften", die jahrzehntelang verwaltet werden müssten.

Die Folge davon seien mehr Bürokratie und weniger bAV-Angebote. Zudem sehe er die Gefahr, dass geringere Unverfallbarkeitsfristen eine wichtige Funktion der arbeitgeberfinanzierten bAV verfehlten. Denn sie ermögliche es Unternehmen, in Zeiten des sich verschärfenden Fachkräftemangels qualifizierte Mitarbeiter im Betrieb zu halten.

Zentralverband

Marktplatz Digital

Das könnte Sie auch interessieren