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Mehr Fachkräfte für Deutschland

Der Deutsche Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, das die Hürden für die Einwanderung qualifizierter Arbeitnehmer senkt. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ermöglicht, dass Fachkräfte auch aus Staaten außerhalb der Europäischen Union künftig leichter einwandern können.

Ein Baustein, um den Fachkräftemangel in Deutschland zu lindern. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft die Bundesregierung den Rahmen für eine zukunftsorientierte und bedarfsgerechte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten. Damit setzt die Große Koalition ein Kernvorhaben im Bereich der Migrationspolitik um. Das Gesetz regelt klar und transparent, wer zu Arbeits- und zu Ausbildungszwecken nach Deutschland kommen darf und wer nicht.
Zu den wesentlichen Neuerungen gehören:
• ein einheitlicher Fachkräftebegriff, der Hochschulabsolventen und Beschäftigte mit qualifizierter Berufsausbildung umfasst
• der Verzicht auf eine Vorrangprüfung bei anerkannter Qualifikation und Arbeitsvertrag
• der Wegfall der Begrenzung auf Mangelberufe bei qualifizierter Berufsausbildung
• die Möglichkeit für Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung, entsprechend der bestehenden Regelung für Hochschulabsolventen, für eine befristete Zeit zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu kommen (Voraussetzung sind notwendige deutsche Sprachkenntnisse und die Sicherung des Lebensunterhalts)
• verbesserte Möglichkeiten zum Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen im Inland mit dem Ziel der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen
• Verfahrensvereinfachungen, eine Bündelung der Zuständigkeiten bei zentralen Ausländerbehörden und beschleunigte Verfahren für Fachkräfte
Flankierende Maßnahmen
Für eine gezielte Steigerung der Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten ergänzt und flankiert die Bundesregierung die Regelungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes durch weitere Verbesserungen der Verwaltungsverfahren. Dies sind insbesondere Visumverfahren, gezielte Werbemaßnahmen gemeinsam mit der Wirtschaft, Beschleunigungen bei der Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse und eine verstärkte Sprachförderung insbesondere im Ausland.
Anlässlich der Verabschiedung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes durch den Bundestag erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH): „Mit dem vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Fachkräfteeinwanderungsgesetz erhält Deutschland ein modernes Zuwanderungsrecht. Das jetzt beschlossene Regelwerk ist ein wichtiger Baustein, um die zunehmende Knappheit an Fachkräften in Deutschland zukünftig zumindest zu lindern. Für das personalintensive Handwerk ist dabei von besonderer Bedeutung, dass die gesteuerte Zuwanderung beruflich qualifizierter Fachkräfte deutlich erleichtert wird. Dies gilt besonders für die vom Handwerk vorgeschlagenen bilateralen Vermittlungsabsprachen, aber auch für die ausgeweiteten Möglichkeiten zur Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche.“

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