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Eckhard Schwarzer wurde Ende Mai als Präsident des Mittelstandsverbunds bestätigt. (Foto: Der Mittelstandsverbund)
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Die Lücken schließen!

Durch die Corona-Krise kam und kommt es in weiten Teilen des Mittelstands zu massiven Umsatzausfällen, die auch nach den Lockerungsmaßnahmen anhalten. Der Mittelstandsverbund fordert daher, die Lücke im KfW-Schnellkredit-2020-Programm unverzüglich zu schließen.

„Auch wenn inzwischen fast alle Geschäfte unter teils strengen Hygieneauflagen wieder öffnen dürfen, ist ein Hochfahren der Wirtschaft und des Handels nur langsam zu gewährleisten und damit eine wesentliche zeitliche Verbesserung der Liquiditätsreserven nicht gegeben. Die Umsätze mehrerer Wochen sind unwiederbringlich verloren und die auch nach der Wiedereröffnung anhaltende Kaufzurückhaltung der Konsumenten spürbar“, mahnt Eckhard Schwarzer, Präsident des Mittelstandsverbunds. Je nach Branche und Ausrichtung des jeweiligen Unternehmens würden erhebliche Verluste anfallen, damit werde es spätestens zum Jahresende 2020, wenn die Erstellung der Jahresabschlüsse der Unternehmen ansteht, zum Verzehr der Eigenkapitalreserven der meisten mittelständischen Unternehmen kommen. Vielen drohe dann die Überschuldung, was einen Insolvenztatbestand erfüllt.
Tropfen auf dem heißen Stein?
Abhilfe schaffen sollen nun Überbrückungshilfen für den Mittelstand. Die Eckpunkte des Bundeswirtschaftsministeriums sehen vor, dass Firmen mit bis zu 249 Mitarbeitern von Juni bis Dezember 2020 bis zu 50.000 Euro pro Monat erhalten können. Antragsberechtigt sollen kleine und mittlere Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbstständige und Freiberufler sein. Laut Schwarzer decken diese Überbrückungshilfen aber maximal anteilig die laufenden Fixkosten ab; für Investitionen und Waren bleibe davon nichts übrig.
„Deshalb müssen gerade jetzt vorhandene Instrumente voll genutzt werden, die sich sinnvoll ergänzen“, appelliert Schwarzer und verweist auf den KfW-Schnellkredit und dessen Zugangsvoraussetzungen. Noch klaffe eine Lücke im KfW-Schnellkredite-Programm der Bundesregierung für 3,1 Mio. Unternehmen mit weniger als elf Beschäftigten. Auch die Direkthilfeprogramme der Länder, die der Bund für Soloselbständige mit 9.000 Euro und für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten mit 15.000 Euro fördert, reichen für die meisten der Betriebe nicht aus, um die in der Krisenzeit bestehenden Verpflichtungen und laufenden Ausgaben zu decken.
Lücken zügig schließen!
„Durch dieses Kriterium wird 3,1 Mio. KMU-Unternehmen der Zugang zu diesen Kreditmitteln verwehrt. Im Falle der von uns vertretenen 230.000 Unternehmen müssen wir feststellen, dass rund zwei Drittel dieser Unternehmen nicht mehr als zehn Mitarbeiter haben. Deshalb sollte die Untergrenze des KfW-Schnellkreditprogramms unverzüglich aufgehoben werden. Gerade die nun geplanten Überbrückungshilfen für KMU bis 249 Mitarbeitern und ohne untere Zugangsgrenze zeigen doch, dass auch beim KfW-Schnellkredit die Hürde von elf Mitarbeitern fallen muss. Diese kann spätestens jetzt keinen Bestand mehr haben“, fordert der MIittelstandsverbund-Präsident.

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