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Laut einer Meldung der Presseagentur AFP hat mit einem Besuch in einer Filiale von Aldi die Verhandlung zwischen dem ZV des Deutschen Bäckerhandwerks und Aldi Süd begonnen.
© Laut einer Meldung der Presseagentur AFP hat mit einem spontanen Besuch in einer Filiale des Discounters Aldi die Verhandlung zwischen dem Deutschen Bäckerhandwerk und Aldi Süd begonnen. Viel zu sehen bekam der Richter in der Filiale in Duisburg-Neudorf jedoch nicht. Als die Kammer einen Blick hinter die umstrittenen Backautomaten werfen wollte, habe Aldi dies abgelehnt, sagte ein Gerichtssprecher. Die Automaten nehmen eine wichtige Rolle in dem Prozess zwischen dem Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks und dem Discounter ein (AZ 22077/10). Der Bäckerverband wirft dem Konzern Verbrauchertäuschung vor. „Nur erhitzt" In der Klageschrift heißt es, Aldi werbe damit, die Produkte in seinen Backautomaten frisch zu backen. Tatsächlich aber würden sie in den Backautomaten in den Aldi-Filialen „nur erhitzt und/oder gebräunt". Aus Sicht des Verbrauchers werde an keiner Stelle deutlich, „dass tatsächlich ein Großbackunternehmen die wesentlichen Backschritte weit entfernt von den Filialen industriell vornimmt." Dass der Discounter dem Gericht seine ungebackenen Teiglinge nicht gezeigt habe, „zeigt aus unserer Sicht, dass sie etwas zu verbergen haben", wird der Hauptgeschäftsführer des deutschen Bäckerverbands, Armin Werner, im Bericht der AFP zitiert. Angaben des Gerichts zufolge habe das Unternehmen den Blick hinter die Backmaschinen verwehrt, weil dafür im Vorfeld Vorbereitungen nötig gewesen wären. Aldi Süd war für eine Stellungnahme laut AFP nicht zu erreichen.
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Aldi verwehrt Blick hinter Kulissen

Laut einer Meldung der Presseagentur AFP hat mit einem Besuch in einer Filiale von Aldi die Verhandlung zwischen dem ZV des Deutschen Bäckerhandwerks und Aldi Süd begonnen.

Laut einer Meldung der Presseagentur AFP hat mit einem spontanen Besuch in einer Filiale des Discounters Aldi die Verhandlung zwischen dem Deutschen Bäckerhandwerk und Aldi Süd begonnen. Viel zu sehen bekam der Richter in der Filiale in Duisburg-Neudorf jedoch nicht. Als die Kammer einen Blick hinter die umstrittenen Backautomaten werfen wollte, habe Aldi dies abgelehnt, sagte ein Gerichtssprecher. Die Automaten nehmen eine wichtige Rolle in dem Prozess zwischen dem Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks und dem Discounter ein (AZ 22077/10). Der Bäckerverband wirft dem Konzern Verbrauchertäuschung vor.

„Nur erhitzt"
In der Klageschrift heißt es, Aldi werbe damit, die Produkte in seinen Backautomaten frisch zu backen. Tatsächlich aber würden sie in den Backautomaten in den Aldi-Filialen „nur erhitzt und/oder gebräunt". Aus Sicht des Verbrauchers werde an keiner Stelle deutlich, „dass tatsächlich ein Großbackunternehmen die wesentlichen Backschritte weit entfernt von den Filialen industriell vornimmt."
Dass der Discounter dem Gericht seine ungebackenen Teiglinge nicht gezeigt habe, „zeigt aus unserer Sicht, dass sie etwas zu verbergen haben", wird der Hauptgeschäftsführer des deutschen Bäckerverbands, Armin Werner, im Bericht der AFP zitiert. Angaben des Gerichts zufolge habe das Unternehmen den Blick hinter die Backmaschinen verwehrt, weil dafür im Vorfeld Vorbereitungen nötig gewesen wären. Aldi Süd war für eine Stellungnahme laut AFP nicht zu erreichen.

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