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Einstimmig hat sich das Präsidium des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks gestern für einen neuen Hauptgeschäftsführer entschieden…
© RA Daniel Schneider, derzeit Referent für Lebensmittelrecht und gewerblichen Rechtsschutz beim Zentralverband wird bei der nächsten Vorstandssitzung am 5. Oktober als neuer Hauptgeschäftsführer vorgeschlagen. Er tritt voraussichtlich zum 1. November 2015 das neue Amt an.   Dynamischen zukünftigen Hauptgeschäftsführer „Das Präsidium hat sich einstimmig für die Nominierung von Herrn Schneider ausgesprochen. Wir sind sehr froh, in ihm einen dynamischen zukünftigen Hauptgeschäftsführer gefunden zu haben, der die Interessen und Belange des Bäckerhandwerks bestens kennt und bereits seit Jahren engagiert vertritt“, kommentiert ZV-Präsident Peter Becker die Entscheidung.   Bereits seit Januar 2012 ist RA Daniel Schneider beim Zentralverband in Berlin tätig. In seiner Aufgabe als Referent berät und vertritt er den ZV in allen rechtlichen Belangen, insbesondere auf dem Gebiet des Lebensmittelrechts und im Wettbewerbsrecht. Sein Jura-Studium hat der 1978 in Engelskirchen geborene und in Olpe aufgewachsene Südsauerländer an der Phillips-Universität Marburg abgeschlossen. Bereits hier galt sein spezielles Forschungsinteresse dem Rechtsbereich der Nahrungsmittel. Bevor er 2012 zum Zentralverband wechselte, arbeitete Daniel Schneider als  Rechtsanwalt in einer auf das Lebensmittelrecht spezialisierten Kanzlei. Sein fundiertes Wissen in diesem Bereich bringt er seit 2012 als Dozent der Lebensmittelakademie Marburg auch in der Lehre ein.   Ganz besondere Bindung Daniel Schneider selbst wird bis zur Ernennung zum Hauptgeschäftsführer weiterhin in seiner Funktion als Referent tätig sein und sieht seinem neuen Aufgabenbereich freudig entgegen: „Ich bedanke mich sehr für das Vertrauen, das mir das Präsidium des Zentralverbandes entgegenbringt und freue mich auf die Herausforderungen als Hauptgeschäftsführer und Interessenvertreter eines Handwerks, zu dem ich in den letzten Jahren eine ganz besondere Bindung entwickelt habe“, so Daniel Schneider zu der Entscheidung des Präsidiums.
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Neue Führung beim ZV

Einstimmig hat sich das Präsidium des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks gestern für einen neuen Hauptgeschäftsführer entschieden…

RA Daniel Schneider, derzeit Referent für Lebensmittelrecht und gewerblichen Rechtsschutz beim Zentralverband wird bei der nächsten Vorstandssitzung am 5. Oktober als neuer Hauptgeschäftsführer vorgeschlagen. Er tritt voraussichtlich zum 1. November 2015 das neue Amt an.  
Dynamischen zukünftigen Hauptgeschäftsführer
„Das Präsidium hat sich einstimmig für die Nominierung von Herrn Schneider ausgesprochen. Wir sind sehr froh, in ihm einen dynamischen zukünftigen Hauptgeschäftsführer gefunden zu haben, der die Interessen und Belange des Bäckerhandwerks bestens kennt und bereits seit Jahren engagiert vertritt“, kommentiert ZV-Präsident Peter Becker die Entscheidung.  
Bereits seit Januar 2012 ist RA Daniel Schneider beim Zentralverband in Berlin tätig. In seiner Aufgabe als Referent berät und vertritt er den ZV in allen rechtlichen Belangen, insbesondere auf dem Gebiet des Lebensmittelrechts und im Wettbewerbsrecht. Sein Jura-Studium hat der 1978 in Engelskirchen geborene und in Olpe aufgewachsene Südsauerländer an der Phillips-Universität Marburg abgeschlossen. Bereits hier galt sein spezielles Forschungsinteresse dem Rechtsbereich der Nahrungsmittel. Bevor er 2012 zum Zentralverband wechselte, arbeitete Daniel Schneider als  Rechtsanwalt in einer auf das Lebensmittelrecht spezialisierten Kanzlei. Sein fundiertes Wissen in diesem Bereich bringt er seit 2012 als Dozent der Lebensmittelakademie Marburg auch in der Lehre ein.  
Ganz besondere Bindung
Daniel Schneider selbst wird bis zur Ernennung zum Hauptgeschäftsführer weiterhin in seiner Funktion als Referent tätig sein und sieht seinem neuen Aufgabenbereich freudig entgegen: „Ich bedanke mich sehr für das Vertrauen, das mir das Präsidium des Zentralverbandes entgegenbringt und freue mich auf die Herausforderungen als Hauptgeschäftsführer und Interessenvertreter eines Handwerks, zu dem ich in den letzten Jahren eine ganz besondere Bindung entwickelt habe“, so Daniel Schneider zu der Entscheidung des Präsidiums.

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