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Der Vorstand der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat die Umlagerechnung für 2012 beschlossen: Demnach sinken die Beiträge sinken um bis zu 3,65%.
© Der Vorstand der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat jüngst die Umlagerechnung für das Jahr 2012 beschlossen. Wie die BGN vermeldet konnte dabei wiederholt der Beitragsfuß (2010: 0,433/2011: 0,423) gesenkt werden und beträgt nunmehr 0,406. Je nach Lohnsumme bedeutet das für die Unternehmen eine Beitragssenkung von bis zu 3,65%. Die Senkung sei durch das Zusammenspiel unterschiedlicher Faktoren zustande gekommen. So stieg etwa die Lohnsumme (Löhne und Gehälter der Mitarbeiter aus den zur BGN gehörenden Gewerbezweigen) um 4,7%, gleichzeitig ging der Aufwand für Unfallentschädigungen um gut 2 Mio. Euro zurück. Beiträge bis zum 15. Mai zahlen Der Versand der Beitragsbescheide an die rund 260.000 Unternehmen ist bereits erfolgt. Bis zum 15. Mai 2013 müssen die Beiträge für das Jahr 2012 bezahlt werden, die Vorschüsse für das laufende Jahr werden zum 15.5. und zum 15.11.2013 fällig. Freiwillig Versicherte müssen den gesamten Beitrag zum 15.5.2013 zahlen. Informationen zur Beitragsberechnung, zum Versicherungsschutz und allen BGNLeistungen sind auch unter www.bgn.de abrufbar.
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Sinkende Beiträge

Der Vorstand der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat die Umlagerechnung für 2012 beschlossen: Demnach sinken die Beiträge sinken um bis zu 3,65%.

Der Vorstand der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
(BGN) hat jüngst die Umlagerechnung für das Jahr 2012 beschlossen. Wie die BGN vermeldet konnte dabei wiederholt der Beitragsfuß (2010: 0,433/2011: 0,423) gesenkt werden und beträgt nunmehr 0,406. Je nach Lohnsumme bedeutet das für die Unternehmen eine Beitragssenkung von bis zu 3,65%. Die Senkung sei durch das Zusammenspiel unterschiedlicher Faktoren zustande gekommen. So stieg etwa die Lohnsumme (Löhne und Gehälter der Mitarbeiter aus den zur BGN gehörenden Gewerbezweigen) um 4,7%, gleichzeitig ging der Aufwand für Unfallentschädigungen um gut 2 Mio. Euro zurück.

Beiträge bis zum 15. Mai zahlen
Der Versand der Beitragsbescheide an die rund 260.000 Unternehmen ist bereits erfolgt. Bis zum 15. Mai 2013 müssen die Beiträge für das Jahr 2012 bezahlt werden, die Vorschüsse für das laufende Jahr werden zum 15.5. und zum 15.11.2013 fällig. Freiwillig Versicherte müssen den gesamten Beitrag zum 15.5.2013 zahlen. Informationen zur Beitragsberechnung, zum Versicherungsschutz und allen BGNLeistungen sind auch unter www.bgn.de abrufbar.

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