Mit Ausrollmaschinen werden hauptsächlich Teige touriert und Teigstücke beispielsweise für Zuckerschnecken oder Bienenstich auf eine festgelegte Größe ausgerollt. Die Teigstücke sind groß und werden Schritt für Schritt auf die gewünschte Stärke reguliert. Bei dieser Tätigkeit gibt es keine Notwendigkeit, an die Einzugsstellen der Walzen und unter das Schutzgitter zu greifen. Anders sieht es aus, wenn kleine Teigstücke in einem Schritt auf eine vorgegebene Stärke ausgerollt werden sollen. Hier kann es zu Unfällen kommen, wie es im aktuellen „Report für Bäckereien und Konditoreien“ der BGN geschildert wird.
Kleine Teigstücke, große Gefahr
So kommt es etwa bei der Herstellung von Fasnetsküchle oder Streuseltalern bedingt durch die großen Stückzahlen vor, dass die kleinen Teiglinge „verhauten“. Weil ihre Oberfläche austrocknet, werden sie von den Walzen nicht eingezogen. Um den resultierenden Produktstau zu beheben und die Teigstücke den Walzen zuzuführen, greifen Beschäftigte unter das Schutzgitter. Häufige Folge: Neben den Teiglingen werden auch Finger eingezogen – ein typischer Unfall an Ausrollmaschinen.
Unterweisen und Schutzeinrichtung checken
Solchen Unfälle beugt eine Unterweisung im sicheren Arbeiten an der Ausrollmaschine vor – das betrifft besonders unerfahrene Beschäftigte: Nie bei laufender Maschine unter dem Schutzgitter hindurchgreifen! Zudem ist die Schutzeinrichtung regelmäßig zu kontrollieren. Beispielsweise muss ein 35 cm langes Schutzgitter beim Anheben nach 5,5 cm ansprechen. Unfalluntersuchungen des Technischen Aufsichtsdienstes der BGN ergaben, dass die Schutzeinrichtung beim Anheben häufig erst bei weit über 10 cm auslöste – und das bei Schutzgittern, die nicht einmal 30 cmlang waren. So hat die Schutzeinrichtung keine Wirkung! In diesem Fall ist eine Nachjustierung dringend notwendig.
Die Betriebsanweisung „Benutzung von Teigausrollmaschinen“ der BGN gibt es hier.