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Auf dem Stuttgarter „Markt des guten Geschmacks – die Slow Food Messe“ präsentieren vom 10. bis 13. April 2014 über 400 Genusshandwerker aus Deutschland und dem europäischen Ausland eine Vielfalt regionaler Köstlichkeiten und Spezialitäten.
© Wissen, was drin ist: Immer mehr Verbraucher legen bei ihrer Ernährung Wert auf unverfälschten Geschmack. Sie wollen Lebensmittel, die frei von gentechnisch veränderten Rohstoffen und künstlichen Aromastoffen sind. Auf dem Stuttgarter „Markt des guten Geschmacks – die Slow Food Messe“ werden sie fündig. Zum achten Mal präsentieren vom 10. bis 13. April 2014 über 400 Genusshandwerker aus Deutschland und dem europäischen Ausland eine Vielfalt regionaler Köstlichkeiten und Spezialitäten.   Strenge Qualitätsprüfungen Sein Qualitätskonzept unterscheidet die Veranstaltung laut Messe Stuttgart von anderen Feinschmecker- und Genussmessen. So müssen alle auf der Messe angebotenen Spezialitäten gemäß der Slow-Food-Philosophie in traditionell handwerklicher Art, frei von gentechnisch veränderten Rohstoffen, frei von Aromastoffen, frei von Zusatzstoffen (bis auf wenige Ausnahmen) sowie umwelt- und ressourcenschonend hergestellt werden. Die Prüfer sind dabei zum Teil sogar strenger als die EU-Öko-Verordnung, die in Bio-Produkten immerhin noch 47 der rund 350 in der konventionellen Lebensmittelverarbeitung zugelassenen Stoffe erlaubt.   Von der Messe ausgeschlossene Verfahren sind beispielsweise Folienreifung beim Käse, Hopfenextrakt beim Bier oder chemische Backmittel beim Brot. Kostenoptimierte Herstellerpraktiken, die gerne in der Massenfertigung eingesetzt werden, haben auf der Stuttgarter Messe keinen Platz. „Dafür nehmen wir einen im Messewesen absolut unüblichen zeitlichen und finanziellen Aufwand in Kauf“, erläutert Projektleiterin Lilo Haug. „Alle auf der Messe verkauften Produkte müssen im Vorfeld schriftlich angemeldet und von den Prüfern genehmigt werden. Erst wenn die Qualität stimmt werden die Aussteller mit ihrem Angebot zugelassen. Darüber hinaus führen wir während der Messe stichprobenartige Kontrollen an den Ständen durch.“ Sollten Aussteller gegen die Ausstellungsordnung verstoßen, so müssen die beanstandeten Produkte unverzüglich vom Stand entfernt werden. Bei groben Verstößen können sogar die Schließung des Messestands sowie ein Ausschluss von künftigen Messen angeordnet werden.
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Slow-Food-Messe: Strenge Qualitätskriterien

Auf dem Stuttgarter „Markt des guten Geschmacks – die Slow Food Messe“ präsentieren vom 10. bis 13. April 2014 über 400 Genusshandwerker aus Deutschland und dem europäischen Ausland eine Vielfalt regionaler Köstlichkeiten und Spezialitäten.

Wissen, was drin ist: Immer mehr Verbraucher legen bei ihrer Ernährung Wert auf unverfälschten Geschmack. Sie wollen Lebensmittel, die frei von gentechnisch veränderten Rohstoffen und künstlichen Aromastoffen sind. Auf dem Stuttgarter „Markt des guten Geschmacks – die Slow Food Messe“ werden sie fündig. Zum achten Mal präsentieren vom 10. bis 13. April 2014 über 400 Genusshandwerker aus Deutschland und dem europäischen Ausland eine Vielfalt regionaler Köstlichkeiten und Spezialitäten.  
Strenge Qualitätsprüfungen
Sein Qualitätskonzept unterscheidet die Veranstaltung laut Messe Stuttgart von anderen Feinschmecker- und Genussmessen. So müssen alle auf der Messe angebotenen Spezialitäten gemäß der Slow-Food-Philosophie in traditionell handwerklicher Art, frei von gentechnisch veränderten Rohstoffen, frei von Aromastoffen, frei von Zusatzstoffen (bis auf wenige Ausnahmen) sowie umwelt- und ressourcenschonend hergestellt werden. Die Prüfer sind dabei zum Teil sogar strenger als die EU-Öko-Verordnung, die in Bio-Produkten immerhin noch 47 der rund 350 in der konventionellen Lebensmittelverarbeitung zugelassenen Stoffe erlaubt.   Von der Messe ausgeschlossene Verfahren sind beispielsweise Folienreifung beim Käse, Hopfenextrakt beim Bier oder chemische Backmittel beim Brot. Kostenoptimierte Herstellerpraktiken, die gerne in der Massenfertigung eingesetzt werden, haben auf der Stuttgarter Messe keinen Platz. „Dafür nehmen wir einen im Messewesen absolut unüblichen zeitlichen und finanziellen Aufwand in Kauf“, erläutert Projektleiterin Lilo Haug. „Alle auf der Messe verkauften Produkte müssen im Vorfeld schriftlich angemeldet und von den Prüfern genehmigt werden. Erst wenn die Qualität stimmt werden die Aussteller mit ihrem Angebot zugelassen. Darüber hinaus führen wir während der Messe stichprobenartige Kontrollen an den Ständen durch.“ Sollten Aussteller gegen die Ausstellungsordnung verstoßen, so müssen die beanstandeten Produkte unverzüglich vom Stand entfernt werden. Bei groben Verstößen können sogar die Schließung des Messestands sowie ein Ausschluss von künftigen Messen angeordnet werden.

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