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Im Dezember hat die BGN an alle bei ihr versicherten Unternehmen die Lohnnachweise für 2009 verschickt. Die Frist für die Abgabe der ausgefüllten Formulare endet am 11. Februar 2010.
© Im Dezember hat die BGN an alle bei ihr versicherten Unternehmen die Lohnnachweise für 2009 verschickt. Damit erfragt sie die Arbeitsstunden und die Arbeitsentgelte der Beschäftigten im Jahr 2009, um den BGN-Beitrag für das abgelaufene Jahr berechnen zu können. Die Frist für die Abgabe der ausgefüllten Formulare endet am 11. Februar 2010. Betriebsnummern angeben Der Unternehmer muss den Lohnnachweis auch dann bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) einreichen, wenn er selbst nicht bei der BGN versichert ist. Erstmals müssen die Unternehmer im Lohnnachweis auch die Betriebsnummern angeben, mit denen sie bei der Bundesagentur für Arbeit geführt werden. Diese Betriebsnummern werden zwingend gebraucht für den Datenaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung. Reibungslose Erfassung Die BGN bittet darum, ihr das ausgefüllte Formular per Post zuzusenden, um eine reibungslose Erfassung der Daten sicherstellen zu können. Eine Telefonnummer für weitere Fragen ist eingerichtet: 0621/4456-6969. Einen Entgeltkatalog hält die Berufsgenossenschaft auf Ihren Internetseiten www.bgn.de bereit.
BÄKO-magatin Titelgrafik Ausgabe 12-24
Branche aktuell

Abgabefrist für Lohnnachweis

Im Dezember hat die BGN an alle bei ihr versicherten Unternehmen die Lohnnachweise für 2009 verschickt. Die Frist für die Abgabe der ausgefüllten Formulare endet am 11. Februar 2010.

Im Dezember hat die BGN an alle bei ihr versicherten Unternehmen die Lohnnachweise für 2009 verschickt. Damit erfragt sie die Arbeitsstunden und die Arbeitsentgelte der Beschäftigten im Jahr 2009, um den BGN-Beitrag für das abgelaufene Jahr berechnen zu können. Die Frist für die Abgabe der ausgefüllten Formulare endet am 11. Februar 2010.

Betriebsnummern angeben
Der Unternehmer muss den Lohnnachweis auch dann bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) einreichen, wenn er selbst nicht bei der BGN versichert ist. Erstmals müssen die Unternehmer im Lohnnachweis auch die Betriebsnummern angeben, mit denen sie bei der Bundesagentur für Arbeit geführt werden. Diese Betriebsnummern werden zwingend gebraucht für den Datenaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung.

Reibungslose Erfassung
Die BGN bittet darum, ihr das ausgefüllte Formular per Post zuzusenden, um eine reibungslose Erfassung der Daten sicherstellen zu können. Eine Telefonnummer für weitere Fragen ist eingerichtet: 0621/4456-6969. Einen Entgeltkatalog hält die Berufsgenossenschaft auf Ihren Internetseiten www.bgn.de bereit.

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