Seit knapp zwei Jahren regelt die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV) die Kennzeichnung von Lebensmitteln. Doch erst ab Dezember 2016 wird die Nährwertdeklaration nach der LMIV verpflichtend. Für wen diese gelten wird, ist hingegen noch alles andere als klar. Über die Bedeutung der Ausnahmevorschriften herrscht nach wie vor Uneinigkeit: Müssen künftig alle Handwerksbäcker die „Big 7“ auf den Ladenpackungen angeben? Und wie sieht es mit der nationalen Durchführungsverordnung (LMIDV) aus, deren Entwurf schon seit Juli 2014 im Internet zu finden ist? Diese und andere Fragen beantworten Experten im Seminar Lebensmittelrecht & Praxis, das am 11. und 12. Januar 2017 in der Bundesakademie Deutsches Bäckerhandwerk in Weinheim stattfinden wird.
Wichtige Vertreter aus der Branche als Referenten
Zu den Referenten zählen Vertreter u. a. des Wissensforums Backwaren, des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde, des Bundesverbands der Lebensmittelkontrolleure, der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) und weiterer Branchenverbände. Alle Referenten beraten Lebensmittelunternehmen und wissen daher, auf welche Fragestellungen die Teilnehmer Antworten suchen. Ein Schwerpunkt wird auf dem Thema Gebühren liegen. Unter den massiv gestiegenen Eichgebühren leiden Bäckereien in ganz Deutschland, die immer öfter und in immer größerem Umfang kontrolliert werden. Da kommt auch mal ein vierstelliger Betrag zusammen, obwohl alle Brote in Ordnung waren. Doch die Gebührenbescheide sind nicht immer richtig kalkuliert. Im Seminar berichten erfahrene Juristen, mit wie Sie sich erfolgreich gegen falsche Kostenrechnungen verteidigen können.
Stolperstein Hygienekontrollen
Ebenfalls für Gesprächsstoff sorgt derzeit die Revision der Lebensmittelkontrollverordnung. Im neuen Verordnungsentwurf sind Vorgaben zur „Transparenz“ der Überwachungsbehörden enthalten, womit nichts anderes als die Veröffentlichung der Ergebnisse von Hygienekontrollen gemeint ist. Überarbeitet werden auch die europäischen Vorgaben zu den Gebühren für die behördlichen Kontrollen. Im Seminar erfahren die Teilnehmer direkt von der amtlichen Lebensmittelüberwachung, was sich in Zukunft ändern wird und wie Sie die Anzahl der Kontrollen reduzieren können.
© Seit knapp zwei Jahren regelt die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV) die Kennzeichnung von Lebensmitteln. Doch erst ab Dezember 2016 wird die Nährwertdeklaration nach der LMIV verpflichtend. Für wen diese gelten wird, ist hingegen noch alles andere als klar. Über die Bedeutung der Ausnahmevorschriften herrscht nach wie vor Uneinigkeit: Müssen künftig alle Handwerksbäcker die „Big 7“ auf den Ladenpackungen angeben? Und wie sieht es mit der nationalen Durchführungsverordnung (LMIDV) aus, deren Entwurf schon seit Juli 2014 im Internet zu finden ist? Diese und andere Fragen beantworten Experten im Seminar Lebensmittelrecht & Praxis, das am 11. und 12. Januar 2017 in der Bundesakademie Deutsches Bäckerhandwerk in Weinheim stattfinden wird.
Wichtige Vertreter aus der Branche als Referenten
Zu den Referenten zählen Vertreter u. a. des Wissensforums Backwaren, des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde, des Bundesverbands der Lebensmittelkontrolleure, der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) und weiterer Branchenverbände. Alle Referenten beraten Lebensmittelunternehmen und wissen daher, auf welche Fragestellungen die Teilnehmer Antworten suchen. Ein Schwerpunkt wird auf dem Thema Gebühren liegen. Unter den massiv gestiegenen Eichgebühren leiden Bäckereien in ganz Deutschland, die immer öfter und in immer größerem Umfang kontrolliert werden. Da kommt auch mal ein vierstelliger Betrag zusammen, obwohl alle Brote in Ordnung waren. Doch die Gebührenbescheide sind nicht immer richtig kalkuliert. Im Seminar berichten erfahrene Juristen, mit wie Sie sich erfolgreich gegen falsche Kostenrechnungen verteidigen können. Stolperstein Hygienekontrollen
Ebenfalls für Gesprächsstoff sorgt derzeit die Revision der Lebensmittelkontrollverordnung. Im neuen Verordnungsentwurf sind Vorgaben zur „Transparenz“ der Überwachungsbehörden enthalten, womit nichts anderes als die Veröffentlichung der Ergebnisse von Hygienekontrollen gemeint ist. Überarbeitet werden auch die europäischen Vorgaben zu den Gebühren für die behördlichen Kontrollen. Im Seminar erfahren die Teilnehmer direkt von der amtlichen Lebensmittelüberwachung, was sich in Zukunft ändern wird und wie Sie die Anzahl der Kontrollen reduzieren können.
Zu den Referenten zählen Vertreter u. a. des Wissensforums Backwaren, des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde, des Bundesverbands der Lebensmittelkontrolleure, der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) und weiterer Branchenverbände. Alle Referenten beraten Lebensmittelunternehmen und wissen daher, auf welche Fragestellungen die Teilnehmer Antworten suchen. Ein Schwerpunkt wird auf dem Thema Gebühren liegen. Unter den massiv gestiegenen Eichgebühren leiden Bäckereien in ganz Deutschland, die immer öfter und in immer größerem Umfang kontrolliert werden. Da kommt auch mal ein vierstelliger Betrag zusammen, obwohl alle Brote in Ordnung waren. Doch die Gebührenbescheide sind nicht immer richtig kalkuliert. Im Seminar berichten erfahrene Juristen, mit wie Sie sich erfolgreich gegen falsche Kostenrechnungen verteidigen können. Stolperstein Hygienekontrollen
Ebenfalls für Gesprächsstoff sorgt derzeit die Revision der Lebensmittelkontrollverordnung. Im neuen Verordnungsentwurf sind Vorgaben zur „Transparenz“ der Überwachungsbehörden enthalten, womit nichts anderes als die Veröffentlichung der Ergebnisse von Hygienekontrollen gemeint ist. Überarbeitet werden auch die europäischen Vorgaben zu den Gebühren für die behördlichen Kontrollen. Im Seminar erfahren die Teilnehmer direkt von der amtlichen Lebensmittelüberwachung, was sich in Zukunft ändern wird und wie Sie die Anzahl der Kontrollen reduzieren können.