Die Europäische Kommission hat bekannt gegeben, dass sie die von Deutschland geplante Ermäßigung der EEG-Umlage für die Eigenversorgung durch hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt hat (http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-4781_de.htm). Damit ist den Absurditäten der Energiewende eine weitere Facette hinzugefügt worden: Die Bundesregierung beantragt und die EU-Kommission genehmigt eine Verringerung der EEG-Umlage für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK), damit „Wettbewerbsverzerrungen so gering wie möglich gehalten werden“.
Wettbewerbsverzerrungen auf dem Backwarenmarkt
Die Wettbewerbsverzerrungen auf dem Backwarenmarkt lässt die Bundesregierung dagegen unverändert bestehen: Einige energieintensive Unternehmen der Brotindustrie bleiben weiterhin von der EEG-Umlage befreit. Betriebe des Lebensmittelhandwerks müssen dagegen die Umlage vollständig zahlen und die teilweise Befreiung der genannten Industrieunternehmen mitfinanzieren. Es steht zu befürchten, dass die Verringerung der EEG-Umlage für KWK-Anlagen und der weitere, ungehemmte und unkoordinierte Zubau von Erneuerbaren Energieanlagen die EEG-Umlage für nicht befreite private Stromverbraucher und Unternehmen ansteigen lässt.
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