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BÄKO-magatin Titelgrafik Ausgabe 12-24
Verbände

Neue Tarife für die Fernstraßenmaut

Seit dem 1. Januar 2019 gelten in Deutschland neue Tarife für die Fernstraßenmaut für Fahrzeuge und Fahrzeugzüge über 7,5 Tonnen.

Neben einer Erhöhung der Mauttarife (insbesondere für Fahrzeuge mit neueren Schadstoffklassen) erfolgt auch eine Umstellung von der generellen Orientierung der Mautbemessung an der Achsenzahl zu einer Berücksichtigung des Gesamtgewichts. Aus Sicht des Handwerks ist zumindest der letzte Aspekt zu begrüßen, da dadurch die Benachteiligung der von vielen Handwerksbetrieben verwendeten Fahrzeugkombinationen, die nur knapp über 7,5 Tonnen liegen, aber vielen Achsen haben, gegenüber sehr viel schweren Fahrzeugen des Speditionsgewerbes abgebaut wird.
Gewichtsklassen richtig einordnen
Mit Jahresbeginn 2019 haben die Fahrer von mautpflichtigen Fahrzeugen im Rahmen ihrer Mitwirkungspflichten die Aufgabe, die Gewichtsklasse korrekt in den OPUs einzustellen. Das Gewicht ist in folgende Gewichtsklassen einzuordnen: größer/gleich 7,5 – 11,99 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht, größer/gleich 12 Tonnen bis 18 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht und größer 18 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht. Ab einem zulässigen Gesamtgewicht von über 18 Tonnen wird zusätzlich nach bis zu 3 bzw. über 4 Achsen unterschieden, die der Lkw-Fahrer im Fahrzeuggerät anzugeben hat. Weitere Angaben finden Sie auf der Seite von TollCollect. 

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