Dabei handelt es sich um ein spezielles Sanierungsverfahren nach der Insolvenzordnung, bei dem das bisherige Management den Betrieb weitgehend in Eigenregie saniert. Die Löhne und Gehälter der insgesamt 109 Mitarbeiter sind für drei Monate durch das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit gesichert.
In „Teufelskreis“ geraten
Unterstützt wird die Geschäftsführung von zwei Generalbevollmächtigten der Restrukturierungskanzlei BBL Brockdorff & Partner sowie Rechtsanwalt Hagen Biermann (Kanzlei Trentmann). Grund für das eingeleitete Verfahren sei neben des pandemiebedingten Produktionsrückgangs ein ausgeprägter Mangel an Fachkräften, verschärft durch die Abwerbung von Mitarbeitern durch einen Wettbewerber vor Ort, und den Unfalltod einer wichtigen Führungskraft. Der Fachkräftemangel führte zu Verzögerungen bei der Auslieferung und höheren Kosten, da mehr Aufgaben fremd vergeben werden mussten.
„Wir werden den Geschäftsbetrieb fortführen“, betont Geschäftsführer Renko Schmidt. „Wir prüfen die Option eines Insolvenzplans und der Sanierung der Gesellschaft unter Einbindung der bestehenden Gesellschafter, parallel starten wir aber auch ein Verfahren zur Ansprache potenzieller Kaufinteressenten“, erläutert der Generalbevollmächtigte Rouven Quick. Das Unternehmen habe einen guten Ruf am Markt und ein funktionierendes Geschäftsmodell, sodass es auch gute Chancen für einen erfolgreichen Verkauf gäbe.
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