Das Gremium beschloss zudem die finanzielle Stützung der Mitgliedsbeiträge aus den Betriebsmitteln der Berufsgenossenschaft. Für die bei der BGN versicherten Betriebe bedeutet das: Mit den im Laufe des Jahres 2021 geleisteten Vorschüssen ist der BGN-Beitrag 2021 bezahlt. Nachzahlungen werden für 2021 nicht fällig.
Prinzip Vorsicht: Etwas mehr Vorschuss für 2022
Die weitere Entwicklung der SARS-CoV2-Pandemie und des Ukrainekrieges und deren wirtschaftlichen Folgen sind derzeit nicht absehbar. Mit Blick auch auf die aktuelle Situation hat der BGN-Vorstand deshalb ebenfalls beschlossen, die Vorschüsse 2022 auf 0,352 Euro festzulegen und damit einer schwer kalkulierbaren Beitragserhöhung für dieses Jahr bestmöglich vorzubeugen.

BGN-Beitrag bleibt stabil
Keine Nachzahlungen für das vergangene Jahr: Der Vorstand der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe setzte am 31. März den Beitragsfuß 2021 auf 0,342 Euro fest (je 100 Euro Entgelt in der Gefahrklasse 1).
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