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Der Mehrweggedanke spielt schon länger eine wichtige Rolle bei der Lebensmittelverpackung, z.B. beim beliebten Coffee-to-Go. (Foto: 99mimimi/pixabay 2020)
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Branche aktuell

Neuer Standard für To-Go-Verpackungen

Restaurants, Bistros und Cafés, die To-Go-Getränke und Take-Away-Essen anbieten, müssen ab 2023 ihre Produkte auch in Mehrwegverpackungen anbieten.

Diese Pflicht gilt auch dann, wenn das Essen über Lieferdienste nach Hause gebracht wird. So sieht es eine Novelle des Verpackungsgesetzes vor, die Anfang Mai vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Darüber hinaus erweitert der Gesetzgeber die Pfandpflicht auf sämtliche Einweggetränkeflaschen aus Plastik sowie Getränkedosen. Ab 2025 sollen PET-Einweggetränkeflaschen zu mindestens 25% aus recyceltem Kunststoff bestehen.
Mehrwegvariante darf nicht teurer sein
Die Novelle des Verpackungsgesetzes ermöglicht Verbrauchern, Essen und Getränke zum Mitnehmen auch in Mehrwegverpackungen zu erhalten. Dabei gilt: Die Mehrwegvariante darf nicht teurer sein als das gleiche Produkt in einer Einwegverpackung. Außerdem müssen für alle Angebotsgrößen eines To-Go-Getränks entsprechende Mehrwegbecher zur Verfügung stehen. Von der Pflicht ausgenommen sind lediglich kleine Verkaufsstellen wie z.B. Imbisse, Spätkauf-Läden und Kioske, in denen insgesamt höchstens fünf Beschäftigte arbeiten und die eine Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern haben. Sie müssen ihren Kunden aber ermöglichen, selbst mitgebrachte Mehrwegbehälter zu befüllen, das geht aus der Mitteilung des Bundesministeriums hervor.
Nach dem Beschluss des Bundestages muss die Novelle des Verpackungsgesetzes noch den Bundesrat passieren. Die meisten Vorschriften werden dann bereits am 3. Juli 2021 in Kraft treten.

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