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(Foto: Getty Images/Rocco Herrmann)
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Branche aktuell

Basisregister für Unternehmen

Vor kurzem hat der Deutsche Bundestag das Unternehmensbasisregistergesetz (UBRegG) auf den Weg gebracht und damit einen wichtigen Schritt zum Bürokratieabbau unternommen.

Wie Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) erklärte, müssen Unternehmen künftig ihre Daten nur noch einmal melden – alle Behörden können dann darauf zugreifen. "Wir werden jetzt sofort mit der Umsetzung beginnen", versprach der Minister. "Das Basisregister und eine bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer für Unternehmen werden zukünftig für erheblich weniger Bürokratie bei den Unternehmen und eine Entlastung der Verwaltung sorgen."
Unnötige Bürokratie vermeiden
Aktuell gibt es in Deutschland rund 120 einzelne Register mit Unternehmensbezug, wie das Handelsregister oder Steuerdaten. Viele Unternehmen sind in mehreren dieser Register erfasst, wobei sich Daten teilweise überschneiden. Ein Austausch von Informationen zwischen den Registern erfolgt üblicherweise nicht. Zudem existiert keine einheitliche Identifikationsnummer, sondern es gibt viele Nummern parallel. Die immer wieder erforderliche Pflege und mehrfache Abfrage von Daten führen auf Seiten der Unternehmen und der Verwaltung zu unnötiger Bürokratie.
Register erfasst alle Stammdaten
Das UBRegG soll nun die Grundlage für eine moderne, digitale und vernetzte Registerlandschaft in Deutschland schaffen. Das Register wird alle Stammdaten, wie Namen, Sitz, Geschäftsanschrift, Rechtsform und Wirtschaftszweig erfassen. Zudem schafft das Gesetz die Voraussetzungen für die Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer, um eine register- und verwaltungsübergreifende Identifikation der Unternehmen zu ermöglichen. Als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer dient die bereits existierende Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) nach § 139c der Abgabenordnung (steuerliche Identifikationsnummer).
Mehrfachmeldungen und -abfragen sollen entfallen
Nach dem Aufbau des Registers und der Einführung der bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer müssen Unternehmen ihre Daten und Änderungen ihrer Daten nur noch einmal melden, alle angeschlossenen Behörden können dann die Daten abrufen. Mehrfachmeldungen entfallen damit für die Unternehmen, Mehrfachabfragen für die Behörden.

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