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Das Handwerk hat sich beim 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag erfolgreich für substanzielle Verbesserungen bei der Berechnung der Beitragslast für Betriebe eingesetzt.
© Das Handwerk hat sich beim 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag erfolgreich für substanzielle Verbesserungen bei der Berechnung der Beitragslast für Betriebe eingesetzt: So wurde gegenüber den ursprünglichen Planungen die von der Beschäftigtenzahl abhängige Beitragsstaffel zugunsten kleinerer Betriebe verbessert und es ist gelungen, ein Fahrzeug je Betriebsstätte freizustellen. Zuletzt konnte die Herausnahme der Auszubildenden aus der Beitragsbemessung durchgesetzt werden. Die Ministerpräsidenten haben darüber hinaus klargestellt, dass nur „ortsfeste" Betriebsstätten beitragspflichtig werden. Damit kann die ansonsten drohende Beitragspflicht z.B. für Baustellencontainer und mobile Marktstände wohl vermieden werden. Mängel im System Grundsätzlich begrüßt der ZDH den ab 2013 wirksamen Systemwechsel hin zu einer Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Leider weist das System jedoch noch entscheidende Mängel auf. So müssen Unternehmen mit Filialen, einem großen Fuhrpark oder einer hohen Teilzeitbeschäftigungsquote zum Teil deutlich mehr Rundfunkgebühr zahlen als ihre Mitbewerber. Zudem ist die neue Rundfunkfinanzierung für alle Unternehmen mit zusätzlichem bürokratischen Aufwand verbunden. Dies hätte vermieden werden können, wenn der Vorschlag der Wirtschaft für ein rein unternehmensbezogenes Beitragssystem mit einer mittelstandsgerechten Staffelung ohne Einbeziehung von Kraftfahrzeugen aufgegriffen worden wäre. Weitere Nachbesserungen gefordert Die Handwerksorganisation setzt sich weiter für Nachbesserungen des neuen Finanzierungsmodells ein. Ausdrücklich begrüßen wir dabei die Protokollerklärung der Länder, derzufolge u.a. die Einbeziehung gewerblich genutzter Kraftfahrzeuge im Lichte des Beitragsaufkommens ab 2013 überprüft werden soll. Die Ministerpräsidenten haben zugesagt, dass der Beitrag der Wirtschaft an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht steigen soll. Dies muss unbedingte Leitlinie der angekündigten Evaluierung des neuen Systems bleiben.
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Verbesserungen bei Rundfunkgebühren

Das Handwerk hat sich beim 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag erfolgreich für substanzielle Verbesserungen bei der Berechnung der Beitragslast für Betriebe eingesetzt.

Das Handwerk hat sich beim 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag erfolgreich für substanzielle Verbesserungen bei der Berechnung der Beitragslast für Betriebe eingesetzt: So wurde gegenüber den ursprünglichen Planungen die von der Beschäftigtenzahl abhängige Beitragsstaffel zugunsten kleinerer Betriebe verbessert und es ist gelungen, ein Fahrzeug je Betriebsstätte freizustellen. Zuletzt konnte die Herausnahme der Auszubildenden aus der Beitragsbemessung durchgesetzt werden. Die Ministerpräsidenten haben darüber hinaus klargestellt, dass nur „ortsfeste" Betriebsstätten beitragspflichtig werden. Damit kann die ansonsten drohende Beitragspflicht z.B. für Baustellencontainer und mobile Marktstände wohl vermieden werden.

Mängel im System
Grundsätzlich begrüßt der ZDH den ab 2013 wirksamen Systemwechsel hin zu einer Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Leider weist das System jedoch noch entscheidende Mängel auf. So müssen Unternehmen mit Filialen, einem großen Fuhrpark oder einer hohen Teilzeitbeschäftigungsquote zum Teil deutlich mehr Rundfunkgebühr zahlen als ihre Mitbewerber. Zudem ist die neue Rundfunkfinanzierung für alle Unternehmen mit zusätzlichem bürokratischen Aufwand verbunden. Dies hätte vermieden werden können, wenn der Vorschlag der Wirtschaft für ein rein unternehmensbezogenes Beitragssystem mit einer mittelstandsgerechten Staffelung ohne Einbeziehung von Kraftfahrzeugen aufgegriffen worden wäre.

Weitere Nachbesserungen gefordert
Die Handwerksorganisation setzt sich weiter für Nachbesserungen des neuen Finanzierungsmodells ein. Ausdrücklich begrüßen wir dabei die Protokollerklärung der Länder, derzufolge u.a. die Einbeziehung gewerblich genutzter Kraftfahrzeuge im Lichte des Beitragsaufkommens ab 2013 überprüft werden soll. Die Ministerpräsidenten haben zugesagt, dass der Beitrag der Wirtschaft an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht steigen soll. Dies muss unbedingte Leitlinie der angekündigten Evaluierung des neuen Systems bleiben.

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