Stoßlüften: wirksam, aber nur bedingt praktikabel
Wer im Gastraum keine technischen Hilfsmittel zur Verfügung hat, muss in regelmäßigen Zeitabständen die Fenster öffnen. Das verringert die mögliche Virenlast in der Luft, hat aber laut BGN andere Nachteile: Es zieht und wird kalt, zumindest bei niedrigen Außentemperaturen. Da ist Dauerlüftung weder Gästen noch Mitarbeitern zuzumuten. Besser eignet sich da schon das Stoßlüften, wobei auch hier in der kalten Jahreszeit der Wohlfühlaspekt für die Gäste leidet. Als Faustregeln gelten: Im Winter drei Minuten stoßlüften, im Frühjahr und Herbst fünf, im Sommer zehn Minuten. Für einen schnellen Luftaustausch alle Fenster und Türen komplett öffnen und zusätzlich immer ausgiebig vor und nach der Nutzung lüften.
Desinfektion durch Kaltvernebelung: ungeeignet für Gasträume
Derzeit werden Kaltvernebelungsanlagen stark beworben, um in Restaurants und Cafés die Ansteckung durch virenhaltige Raumluft und kontaminierte Oberflächen zu verringern. Bei diesem Verfahren werden desinfektionsmittelhaltige Wirkstoffe wie Wasserstoffperoxid oder Chlor in Form von kleinsten Tröpfchen (Aerosolen) ungezielt in die Raumluft vernebelt – dauerhaft bei Anwesenheit von Gästen und Beschäftigten. Das ist problematisch, denn die verwendeten Desinfektionsmittel sind nicht selten Gefahrstoffe. Zudem ist nicht sichergestellt, dass die gängigen Anwendungskonzentrationen Viren abtöten. Die BGN rät daher dringend von der Kaltvernebelung bei Anwesenheit von Personen ab.
Raumlufttechnische Anlagen: Frischluft hilft, Umluft kann schaden
Unverbrauchte Außenluft in den Raum bringen und verbrauchte Luft nach draußen abführen – so funktionieren Frischluftanlagen. Während der Pandemie sollten sie möglichst großzügig betrieben werden. So werden potenziell freigesetzte Viren nach außen verdrängt und die Infektionsgefahr drinnen vermindert.
Umluftanlagen bereiten einen Teil der Abluft durch Erwärmung, Kühlung oder Filterung auf und leiten sie in den Raum zurück. Das sei in Corona- Zeiten keine ideale Lösung, erklärt der BGN. Die meisten Umluftanlagen befreien die Luft nicht von Viren, sondern bewegen sie quasi im Kreis – einschließlich der Virenlast, die so mit der Zeit anwachsen kann. Solche Anlagen sollten nach BGN-Empfehlung während Pandemie-Zeiten also nur dann genutzt werden, wenn eine ausreichende Umluftreinigung durch Feinfilter (mindestens Klasse F9 oder ISO ePM1 80%) oder UVC-Entkeimung gewährleistet ist.
Luftreiniger und -entkeimer: Ozon und Strahlung vermeiden
Wenn Gasträume nicht mit genügend Außenluft – die auch ungefiltert als virenfrei gilt – versorgt werden, können laut BGN Luftreiniger im Umluftbetrieb (Sekundärluftreiniger) helfen. Das Produktangebot ist vielfältig, empfehlenswert seien vor allem zwei Varianten: Filternde Luftreiniger befreien die Raumluft von Partikeln und damit auch von Viren. Mit HEPA-Filtern der Klassen H13 oder H14 hat die gefilterte Luft anschließend in puncto Hygiene in etwa Außenluftqualität.
Eine Alternative können UV-C-Entkeimer sein. Sie zerstören die DNA der Viren mit der UV-C-Strahlung und können so auch das Coronavirus unschädlich machen. Damit das funktioniert, muss die Strahlungsdosis vom Hersteller richtig bemessen sein.
Wichtiger Hinweis des BGN: Manche Modelle erzeugen aus dem Luftsauerstoff Ozon. Für Räume, in denen Personen anwesend sind, kommen ausschließlich ozonfreie Strahler in Frage.
Weitere ausführliche Informationen bietet die BGN-Broschüre Sichere Lüftung in Zeiten der Corona-Pandemie.
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