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Mit den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen und der Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften kommt auch auf Bäcker und Konditoren sehr viel zu. Casio Kassensysteme lädt zum Workshop ein bei dem das Thema „GDPdU“ und „Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften“ im Mittelpunkt steht.
© Mit den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen und der Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften kommt auch auf Bäcker und Konditoren sehr viel zu. Und nicht jeder kann sich unter „GDPdU" ein Bild machen. Zu diesem wichtigen und komplexen Thema lädt die Abteilung Kassensysteme der Casio Europe GmbH Bäcker, Konditoren und sämtliche Gastronomen in ganz Deutschland zu Workshops ein. Sich schlau machen über aktuelle Anforderungen Das Bundesministerium der Finanzen räumt der Finanzbehörde das Recht ein, die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellte Buchführung eines Steuerpflichtigen durch Datenzugriff zu prüfen. Darüber hinaus gilt im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder, dass die zur Aufbewahrung der mittels Registrierkassen erfassten Geschäftsvorfälle während der Dauer der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufzubewahren sind. In den Casio-Workshops wird alles, was Gastronomen über das Thema „GDPdU“ und „Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften“ wissen müssen, wird ausführlich dargestellt – von Aufbewahrungspflichten bis neue Prüfungsmethoden der Finanzverwaltung. Zur Beantwortung von Fragen steht ein Wirtschaftssachverständiger der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft VHL Vahle & Langholz GmbH, Kooperationspartner der ADHOGA Steuerberatungsgesellschaft der Gastronomie und Hotellerie, zur Verfügung. Eine Übersicht über die Veranstaltungsorte und -termine sowie eine Anmeldemöglichkeit hat Casio online unter www.casio-b2b.com bereitgestellt.
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Richtiger Umgang mit digitalen Unterlagen

Mit den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen und der Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften kommt auch auf Bäcker und Konditoren sehr viel zu. Casio Kassensysteme lädt zum Workshop ein bei dem das Thema „GDPdU“ und „Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften“ im Mittelpunkt steht.

Mit den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen und der Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften kommt auch auf Bäcker und Konditoren sehr viel zu. Und nicht jeder kann sich unter „GDPdU" ein Bild machen. Zu diesem wichtigen und komplexen Thema lädt die Abteilung Kassensysteme der Casio Europe GmbH Bäcker, Konditoren und sämtliche Gastronomen in ganz Deutschland zu Workshops ein.

Sich schlau machen über aktuelle Anforderungen
Das Bundesministerium der Finanzen räumt der Finanzbehörde das Recht ein, die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellte Buchführung eines Steuerpflichtigen durch Datenzugriff zu prüfen. Darüber hinaus gilt im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder, dass die zur Aufbewahrung der mittels Registrierkassen erfassten Geschäftsvorfälle während der Dauer der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufzubewahren sind.

In den Casio-Workshops wird alles, was Gastronomen über das Thema „GDPdU“ und „Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften“ wissen müssen, wird ausführlich dargestellt – von Aufbewahrungspflichten bis neue Prüfungsmethoden der Finanzverwaltung. Zur Beantwortung von Fragen steht ein Wirtschaftssachverständiger der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft VHL Vahle & Langholz GmbH, Kooperationspartner der ADHOGA Steuerberatungsgesellschaft der Gastronomie und Hotellerie, zur Verfügung. Eine Übersicht über die Veranstaltungsorte und -termine sowie eine Anmeldemöglichkeit hat Casio online unter www.casio-b2b.com bereitgestellt.

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