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Branche aktuell

Kundenbehältnisse weiterhin erlaubt

Der erneute Lockdown setzt viele Gastronomen wirtschaftlich heftig unter Druck. Außer-Haus-Angebote sind daher eine wichtige Möglichkeit, die Verluste zu reduzieren. Um unnötigen Verpackungsmüll zu vermeiden, möchten viele Kunden dabei gern eigenes Geschirr oder Transportbehältnisse verwenden. Doch etliche Gastronomen sind verunsichert, ob dies im Rahmen der Hygienemaßnahmen zulässig ist.
Hier kann der Lebensmittelverband Deutschland beruhigen. Wie Sieglinde Stähle, wissenschaftliche Leiterin des Verbands, mitteilt, ist dies auch in Corona-Zeiten grundsätzlich erlaubt und möglich, "wenn ein paar zusätzliche Regeln der Lebensmittelhygiene beachtet werden".
Kreuzkontaminationen vermeiden
Wenn ein Kunde seine eigenen Behältnisse mitbringt, so müsse vor allem darauf geachtet werden, dass Kreuzkontaminationen vermieden werden. "Das Kundengeschirr darf nicht durch den ganzen Betrieb wandern, sondern muss an einer Stelle gehalten, befüllt und verschlossen werden", so Stähle. Auch rechtlich trägt der Gastronom keine Verantwortung, wenn das Kundengeschirr ungeeignet ist oder zum Beispiel ungewünschte Stoffe abgibt.
Merkblatt informiert
Die wichtigsten Regeln, die ein Gastronom kennen und beachten muss, wenn er seine Speisen in Kundenbehältnisse abfüllt, stehen im kostenlosen Merkblatt, das hier heruntergeladen werden kann. 

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