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Kontrollergebnisse können via Online-Plattform abgefragt werden. (Foto: freephotos/pixabay 2014)
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Kontrollergebnisse zum Abfragen

Verbraucher dürfen die Ergebnisse amtlicher Lebensmittelkontrollen von Restaurants, Bäckereien und anderen Lebensmittelbetrieben im Internet veröffentlichen.

Das zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Schweinfurt vom 12. August 2021. Nach Auffassung des Gerichts haben Unternehmen keinen Anspruch darauf, negative Kontrollberichte von der Online-Plattform „Topf Secret“ löschen zu lassen. Das „Informationsinteresse der Öffentlichkeit“ sowie das „Recht auf Meinungs- und Medienfreiheit“ überwiegen die „unternehmensbezogenen Interessen“ des Gewerbetreibenden, heißt es in dem Urteil, wie Foodwatch aktuell berichtet.
Online-Plattform „Topf Secret“
Auf „Topf Secret“ ist es für Bürger seit Januar 2019 möglich, auf Grundlage des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) amtliche Kontrollergebnisse abzufragen. Mittlerweile wurden über „Topf Secret“ mehr als 50.000 Anträge gestellt. Mehr als 10.000 Kontrollberichte wurden seitdem von den Antragsstellern veröffentlicht.
Es ist die erste Entscheidung eines Zivilgerichts zur Frage, ob Unternehmen einen Anspruch auf Löschung negativer Kontrollberichte auf der Plattform „Topf Secret“ haben. Ein weiteres Verfahren ist beim Landgericht Köln anhängig.

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