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Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe wird ab 2015 die Beitragsvorschüsse von ihren Mitgliedern von zwei auf sechs Raten umstellen.
© Die BGN wird ab 2015 die Beitragsvorschüsse von ihren Mitgliedern von zwei auf sechs Raten umstellen. Damit reduziert sich für die Unternehmen die Einzelbelastung bei den Vorschusszahlungen auf jeweils 1/6 statt 1/2 des Jahresbeitrags. Wichtig sei hier zu wissen, betont die Berufsgenossenschaft in einer aktuellen Meldung: Nur das Vorschuss-System ändert sich, mehr bezahlen muss deswegen jedoch niemand. Unternehmen haben wirtschaftliche Vorteile Mit der Systemumstellung auf sechs kleine Vorschussraten statt zwei größeren entspricht die BGN vor allem den Vorstellungen all jener Unternehmen, die aus betriebswirtschaftlichen Gründen kleinere Vorschussraten bevorzugen. Die Belastung bei den einzelnen Vorschussbeträgen ist im neuen System deutlich niedriger. Das erleichtert besonders kleinen und mittleren Betrieben die Liquiditätsplanung. Zudem kommt die neue Verteilung und Reduzierung der einzelnen Vorschussraten auch allen BGN-Mitgliedsbranchen entgegen, deren Geschäfte stark saisonal geprägt sind. Das neue Vorschuss-System startet zwar erst 2015, die Vorbereitungen laufen aber schon. Und wie häufig in Umstellungsphasen kommt es hier zu Überlappungen. In wenigen Wochen, nämlich Mitte April, erhalten die Mitgliedsunternehmen Post von der BGN. Der Inhalt: Wie gewohnt der Beitragsbescheid für das Jahr 2013 und der Vorschussbescheid für 2014. Zusätzlich bekommen die Unternehmen auch schon den Vorschussbescheid für 2015, damit sie die künftigen Zahlungen im dann zweimonatigen Zahlungsrhythmus frühzeitig planen können. Am 15.01.2015 geht es mit der ersten Vorschussrate los. Das neue 6-Raten-System gilt für alle BGN-Mitgliedsbetriebe. Aber: Bei einem Jahresvorschuss von weniger als 300 EUR gibt es keine Vorschussraten-Stückelung, sondern nur eine Rate. Sie ist am 15.05. fällig. Wichtig: Freiwillig Versicherte fallen nicht unter das neue System. Sie zahlen wie bisher den gesamten Beitrag und Vorschuss zum 15.05.
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Aus zwei mach sechs: BGN führt neues Vorschuss-System ein

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe wird ab 2015 die Beitragsvorschüsse von ihren Mitgliedern von zwei auf sechs Raten umstellen.

Die BGN wird ab 2015 die Beitragsvorschüsse von ihren Mitgliedern von zwei auf sechs Raten umstellen. Damit reduziert sich für die Unternehmen die Einzelbelastung bei den Vorschusszahlungen auf jeweils 1/6 statt 1/2 des Jahresbeitrags. Wichtig sei hier zu wissen, betont die Berufsgenossenschaft in einer aktuellen Meldung: Nur das Vorschuss-System ändert sich, mehr bezahlen muss deswegen jedoch niemand.
Unternehmen haben wirtschaftliche Vorteile
Mit der Systemumstellung auf sechs kleine Vorschussraten statt zwei größeren entspricht die BGN vor allem den Vorstellungen all jener Unternehmen, die aus betriebswirtschaftlichen Gründen kleinere Vorschussraten bevorzugen. Die Belastung bei den einzelnen Vorschussbeträgen ist im neuen System deutlich niedriger. Das erleichtert besonders kleinen und mittleren Betrieben die Liquiditätsplanung. Zudem kommt die neue Verteilung und Reduzierung der einzelnen Vorschussraten auch allen BGN-Mitgliedsbranchen entgegen, deren Geschäfte stark saisonal geprägt sind.
Das neue Vorschuss-System startet zwar erst 2015, die Vorbereitungen laufen aber schon. Und wie häufig in Umstellungsphasen kommt es hier zu Überlappungen. In wenigen Wochen, nämlich Mitte April, erhalten die Mitgliedsunternehmen Post von der BGN. Der Inhalt: Wie gewohnt der Beitragsbescheid für das Jahr 2013 und der Vorschussbescheid für 2014. Zusätzlich bekommen die Unternehmen auch schon den Vorschussbescheid für 2015, damit sie die künftigen Zahlungen im dann zweimonatigen Zahlungsrhythmus frühzeitig planen können. Am 15.01.2015 geht es mit der ersten Vorschussrate los.
Das neue 6-Raten-System gilt für alle BGN-Mitgliedsbetriebe. Aber: Bei einem Jahresvorschuss von weniger als 300 EUR gibt es keine Vorschussraten-Stückelung, sondern nur eine Rate. Sie ist am 15.05. fällig. Wichtig: Freiwillig Versicherte fallen nicht unter das neue System. Sie zahlen wie bisher den gesamten Beitrag und Vorschuss zum 15.05.

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