Am 13. Dezember 2014 wird es ernst für Bäcker und Konditoren: Denn mit der neuen Lebensmittel-Informationsverordnung (VO Nr. 1169/2011) ist die Allergenkennzeichnung auch für lose Ware vorgeschrieben. Um es gerade kleineren Betrieben leicht zu machen, die Anforderungen zu erfüllen, hat die allergenis GbR das gleichnamige Softwaretool „allergenis“ entwickelt.
Überblick in Sachen „Allergene“
Als Internetplattform funktioniert es über jeden beliebigen Browser. Vorteile: Die Eingabe der benötigten Daten wurde bewusst einfach gehalten; beispielsweise kann auf Mengenangaben verzichtet werden. Dank einer vorhandenen Datenbank sind die Allergeninformationen für die wichtigsten Rohstoffe sofort verfügbar. Und anstelle einer Kaufgebühr fallen lediglich überschaubare Mietkosten pro Monat an. Die mit „allergenis“ erstellten Allergen-Informationen können auf beliebige Art und Weise ausgegeben werden – z.B. auf klassischen Kladden oder einem Tabletcomputer. Weitere Informationen und eine kostenlose Demoversion zumTesten finden Handwerker unter www.allergen.is.