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Wie der Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks aktuell mitteilt, sollen Routinekontrollen der Lebensmittelüberwachung in Nordrhein-Westfalen nunmehr kostenpflichtig werden. Der Verband zeigt sich dazu verärgert.
© Es sei nicht nachvollziehbar, so der Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks, wieso Routinekontrollen der Lebensmittelüberwachung in Nordrhein-Westfalen nunmehr kostenpflichtig werden, auch wenn die entsprechenden Lebensmittelbetriebe keinerlei Verstoß begangen haben. Bezeichnend für die Neueinführung dieser Kosten ist, dass die betroffenen Verbände über die Neuregelung nicht informiert wurden.   Jährlich mehrere tausend Euro
Der Verband fasst zusammen: „Künftig kostet dann die erste Stunde 57 Euro zuzüglich einer Anfahrtspauschale von 20 Euro. Jede weitere Stunde wird im Viertelstundentakt berechnet. Auf einen größeren Filialbetrieb können so jedes Jahr mehrere tausend Euro an zusätzlichen Belastungen zukommen. In einer Zeit, in der sich das Bäckerhandwerk ohnehin in einem harten Konkurrenzkampf mit Supermärkten und Discountern befindet, führt dies zu einer erheblichen finanziellen Belastung, auch wenn die Bäckerei nicht den geringsten lebensmittelrechtlichen Verstoß begangen hat.“   Darüber hinaus wehrt sich das Bäckerhandwerk in NRW gegen das vom Kabinett verabschiedete Kontroll-Transparenz-Gesetz. Demnach sollen alle Betriebe zukünftig an ihren Geschäften in Form einer Ampel dokumentieren müssen, wie die letzten Lebensmittelkontrollen verlaufen sind.
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Zahlen für Kontrollen?

Wie der Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks aktuell mitteilt, sollen Routinekontrollen der Lebensmittelüberwachung in Nordrhein-Westfalen nunmehr kostenpflichtig werden. Der Verband zeigt sich dazu verärgert.

Es sei nicht nachvollziehbar, so der Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks, wieso Routinekontrollen der Lebensmittelüberwachung in Nordrhein-Westfalen nunmehr kostenpflichtig werden, auch wenn die entsprechenden Lebensmittelbetriebe keinerlei Verstoß begangen haben. Bezeichnend für die Neueinführung dieser Kosten ist, dass die betroffenen Verbände über die Neuregelung nicht informiert wurden.  
Jährlich mehrere tausend Euro
Der Verband fasst zusammen: „Künftig kostet dann die erste Stunde 57 Euro zuzüglich einer Anfahrtspauschale von 20 Euro. Jede weitere Stunde wird im Viertelstundentakt berechnet. Auf einen größeren Filialbetrieb können so jedes Jahr mehrere tausend Euro an zusätzlichen Belastungen zukommen. In einer Zeit, in der sich das Bäckerhandwerk ohnehin in einem harten Konkurrenzkampf mit Supermärkten und Discountern befindet, führt dies zu einer erheblichen finanziellen Belastung, auch wenn die Bäckerei nicht den geringsten lebensmittelrechtlichen Verstoß begangen hat.“  
Darüber hinaus wehrt sich das Bäckerhandwerk in NRW gegen das vom Kabinett verabschiedete Kontroll-Transparenz-Gesetz. Demnach sollen alle Betriebe zukünftig an ihren Geschäften in Form einer Ampel dokumentieren müssen, wie die letzten Lebensmittelkontrollen verlaufen sind.

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