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Dicke Luft im Nachbarland Österreich. Im Rechtstreit um die Frage, ob zwei Wiener Bäckereiketten den Gewerbe-Kollektivvertrag statt des deutlich teureren Großbäckervertrags anwenden dürfen, geht es jetzt vor das Verwaltungsgericht.
© Die Wiener Bäckereiketten „DerMann“ und Ströck sind bekannte Größen. Um Größe geht es nun auch im Streit um die Fachverbandszuordnung. Konkret stellt sich die Frage, wie hoch der Anteil an industrieller Produktion sei – wird das Unternehmen dem Großbäcker-Kollektivvertrag oder dem Gewerbe-Kollektivvertrag zugeordnet.   Fachgruppenzuordnung
Nach Antrag des Österreichischen Gewerkschaftsbunds auf aufsichtsbehördliche Fachgruppenzuordnung, entschied das Wirtschaftsministerium Mitte Dezember vergangen Jahres für die beiden Bäckereien bzw. den Einsatz des Gewerbe-Kollektivvertrags – wie aktuell bekannt wurde. Die Gewerkschaft legte Einspruch ein. Nun geht der Rechtsstreit zum Verwaltungsgericht. Zum Vergleich: Die ebenfalls großen, Wiener Bäckereiketten Ölz (Großbäcker) und Anker werden dem Kollektivvertrag der Großbäckern zugeordnet. Allerdings plane Anker wohl eine Änderung hin zum Gewerbevertrag, dem auch der Backwarenerzeuger „Resch&Frisch“ unterliegt.
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Das verträgt sich nicht

Dicke Luft im Nachbarland Österreich. Im Rechtstreit um die Frage, ob zwei Wiener Bäckereiketten den Gewerbe-Kollektivvertrag statt des deutlich teureren Großbäckervertrags anwenden dürfen, geht es jetzt vor das Verwaltungsgericht.

Die Wiener Bäckereiketten „DerMann“ und Ströck sind bekannte Größen. Um Größe geht es nun auch im Streit um die Fachverbandszuordnung. Konkret stellt sich die Frage, wie hoch der Anteil an industrieller Produktion sei – wird das Unternehmen dem Großbäcker-Kollektivvertrag oder dem Gewerbe-Kollektivvertrag zugeordnet.  
Fachgruppenzuordnung
Nach Antrag des Österreichischen Gewerkschaftsbunds auf aufsichtsbehördliche Fachgruppenzuordnung, entschied das Wirtschaftsministerium Mitte Dezember vergangen Jahres für die beiden Bäckereien bzw. den Einsatz des Gewerbe-Kollektivvertrags – wie aktuell bekannt wurde. Die Gewerkschaft legte Einspruch ein. Nun geht der Rechtsstreit zum Verwaltungsgericht.
Zum Vergleich: Die ebenfalls großen, Wiener Bäckereiketten Ölz (Großbäcker) und Anker werden dem Kollektivvertrag der Großbäckern zugeordnet. Allerdings plane Anker wohl eine Änderung hin zum Gewerbevertrag, dem auch der Backwarenerzeuger „Resch&Frisch“ unterliegt.

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